KKV begrüßt Diskussion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Starre Arbeitszeiten ein Hindernis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Jeder Mensch hat aber auch ein „Recht auf Unerreichbarkeit“

"Wir begrüßen grundsätzlich die vom Arbeitgeberverband angestoßene Diskussion, das aus dem Jahre 1994 stammende Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Dies wäre in der Tat ein Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, die auch von vielen Arbeitnehmern begrüßt würde.“ Mit diesen Worten unterstützt der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner, den Vorstoß des Arbeitgeberpräsidenten Ingo Kramer, den gesetzlichen Acht-Stunden-Tag zu liberalisieren. Da auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegen eine Flexibilisierung von Tages-Arbeitszeiten grundsätzlich nichts einzuwenden habe, könne man nur hoffen, dass hierüber eine sachliche Diskussion geführt werden könne. Im Rahmen des digitalen Zeitalters seien starre Arbeitszeiten ein Hindernis sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. „Die Praxis zeigt, dass solche Regelungen vielfach schon heute nicht eingehalten werden könnten und letztlich ein bürokratisches Hindernis für viele Unternehmen darstellten.“

Gleichzeitig plädiert der katholische Sozialverband aber für einen verantwortlichen Gebrauch der neuen Medien am Arbeitsplatz und für eine erneuerte Arbeitsphilosophie, die den Menschen nachhaltig in den Mittelpunkt stellt. Hierzu gehöre auch das „Recht auf Unerreichbarkeit“. Da die Arbeitnehmer dank der neuen elektronischen Kommunikationsmittel (fast) überall und jederzeit erreichbar seien, werde das notwendige „Abschalten“ gestört und es zeigten sich schnell Anzeichen von Erkrankung bis hin zum Burn-out. „Jeder Mensch braucht aber Ruhe- und Erholungsphasen, in denen er ausspannen und seine ‚Seele baumeln lassen’ kann - zweckfrei und anscheinend nutzlos. Das gilt unabhängig von der Hierarchiestufe, die jemand erreicht hat“, so der KKV-Bundesvorsitzende.

Deshalb appelliert der KKV an die Verantwortlichen in der Arbeitswelt, sich dieser Problematik anzunehmen und konkrete Vereinbarungen zu treffen, die die Belastungen mindern. Dazu gehören etwa
- Transparente Arbeitsorganisation, die Überlastungen vermeidet
- Reduzierung der Überstunden
- Familienfreundliche und sozial verträgliche Arbeitszeiten
- Verzicht auf die Erreichbarkeit rund um die Uhr und im Urlaub
- Unterbinden des E-Mail-Verkehrs nach Dienstschluss

Mit anderen Worten: Flexibilisierung der Arbeitszeit ja, aber nicht zu Lasten der Arbeitnehmer.

Auf seinem Bundesverbandstag in Arnsberg-Neheim im Mai diesen Jahres verabschiedeten die Delegierten des KKV eine Erklärung zum Thema “Mensch bleib im Gleichgewicht – Mut zur Balance zwischen Arbeit und Freizeit.“ Das war in den letzten beiden Jahren Schwerpunktthema des KKV. Weil die Arbeit nie aufhört, braucht der Mensch den Feierabend, den Sonntag und den Urlaub mit dem „Recht auf Unerreichbarkeit“. Die Erklärung kann auf der Homepage des Verbandes unter www.kkv-bund.de abgerufen werden.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.