KKV begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Menschliche Stammzellen nicht patentierbar – Menschenwürde ist bereits von Anfang an zu schützen

„Mit großer Freude begrüßen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass menschliche embryonale Stammzellen und Verfahren zu deren Gewinnung nicht patentierbar sind. Damit wurde ein klarer Pflock zum Schutz des menschlichen Lebens gesetzt.“ Mit dieser Feststellung, so Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, habe der EuGH eindeutig bestätigt, dass die Menschenwürde nicht erst für das geborene Kind gelte, sondern bereits für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an. Wer diesen Schutz beseitige, begebe sich auf eine schiefe Ebene, die schnell zur Abschussrampe werden könne.

Wehner erinnerte deshalb erneut daran, dass der KKV immer wieder für eine Menschenwürde ohne Wenn und Aber plädiert habe. „Und weil sich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt, muss dieser Schutz auch von diesem Zeitpunkt an gelten. Alles andere ist nur eine willkürliche Festlegung.“ Schon gar nicht dürfen wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem menschlichen Leben haben. Im Übrigen gäbe es bei der Stammzellforschung genügend ethisch vertretbare Alternativen, die zudem weniger Nachteile hätten. So experimentiere man bereits mit Stammzellen, die durch die Reprogrammierung bereits differenzierter Körperzellen gewonnen würden.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit gut 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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