KKV: „Nicht die Höhe der Managervergütung ist das Problem, sondern die fehlende Haftung“

Keine Boni-Zahlungen bei langfristigen Schäden für die Unternehmen

"Nicht die Höhe der Managervergütung ist das Problem, sondern die fehlende Haftung bei schuldhaftem Handeln.“ Mit diesen Worten schaltete sich Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, in die aktuelle Diskussion um die Deckelung von Managergehältern ein. Selbstverständlich müsste auch die Höhe der Vergütungen für Manager in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung und Qualifikation der Führungskraft und zur Entlohnung der Mitarbeiter des Unternehmens stehen. Hierüber habe aber nicht der Staat zu entscheiden, sondern in einer Sozialen Marktwirtschaft der Eigentümer und letztlich der Markt. Insofern begrüßt der KKV die Entscheidung des VW-Konzerns, die Gehälter seiner Top-Manager künftig zu deckeln. Gerade VW setzt damit endlich auch ein Zeichen, dass es aus dem Abgasskandal gelernt hat. Im Übrigen wäre schon viel gewonnen, „wenn sich die Angehörigen eines Unternehmens bewusst wären, dass die Gemeinschaft, innerhalb derer sie tätig sind, ein Gut für alle und keine Struktur darstellt, die ausschließlich dazu da ist, die persönlichen Interessen Einzelner zu befriedigen“ (Kompendium der Soziallehre der Kirche).

Auch wenn es in der Öffentlichkeit gut ankomme, wenn eine gesetzliche Begrenzung der Managervergütung gefordert würde, so wenig sei eine solche geeignet, für ein Mehr an Gerechtigkeit zu sorgen. „Nach welchen Kriterien soll diese Begrenzung denn erfolgen? Und warum soll sich eine Höchstgrenze auf Manager beschränken?“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Wer bei Vorstandsgehältern eine Regulierung fordere, müsse dies dann konsequenterweise auch für Spitzenverdiener im Sport- und Unterhaltungssektor und anderen Bereichen umsetzen. Eine andere Frage sei, bis zu welcher Höhe Unternehmen die Gesamtvergütung für Manager steuerlich absetzen könnten. Hier hätte der Gesetzgeber durch entsprechende Höchstgrenzen, die sich beispielsweise am Maximalverhältnis zwischen dem durchschnittlichen Verdienst der Mitarbeiter und den Bezügen der Vorstände definiert, eine Möglichkeit, indirekt regulierend einzugreifen.

Keine Boni-Zahlungen bei langfristigen Schäden für die Unternehmen

Gleichzeitig müsse es aber auch klare Regeln geben, dass die Zahlungen von Manager-Boni an eine nachhaltige, positive Entwicklung des Unternehmens gekoppelt sein müssen. Denn ob die Entscheidungen einer Führungskraft richtig waren oder nicht, das zeige sich mitunter erst Jahre später. Die Boni sollten deshalb auch erst dann ausgezahlt werden, wenn man Erfolg oder Misserfolg klar benennen könne. „Sowohl bei der Deutschen Bank, als auch bei VW haben ehemalige Verantwortliche hohe Boni-Zahlungen bekommen, obwohl ihre Entscheidungen im Nachhinein beiden Konzernen milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten und Verluste beschert haben.“

Der KKV weist deshalb erneut darauf hin, dass der Mensch im Mittelpunkt der Wirtschaft stehen müsse. Die Wirtschaft dürfe nicht am größtmöglichen Profit, sondern sie müsse nach dem Allgemeinwohl gemessen werden. Wirtschaft sei kein wertfreier Raum. Deshalb dürfe im Spannungsfeld zwischen Profit und sozialer Verantwortung das Gewissen nicht ausgeschaltet werden. „Der ‚ehrbare Kaufmann‘ sollte nicht nur eine wohlfeile Forderung in Sonntagsreden sein, sondern er muss vor allem im Alltagsgeschäft praktiziert werden“, so der KKV.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit knapp 70 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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