SKFM Monheim am Rhein
SKFM-Arbeitslosenzentrum Monheim / Langenfeld mit Einschränkungen wieder geöffnet:

Das Arbeitslosenzentrum (ALZ) des SKFM Monheim am Rhein e.V. ist auf Weisung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ab dem 20.04.2020 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet – jedoch mit Einschränkungen. Persönliche Einzel-Beratungsgespräche (vor Ort) erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und in unvermeidbaren Fällen, wenn telefonisch (02173 956950) oder per Mail (daniela.prehn@skfm-monheim.de) nicht weitergeholfen kann!
Diese Maßnahmen dienen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und soll Besucher/innen und Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle, die finanziell vom Land Nordrhein-Westfalen sowie vom Europäischen Sozialfonds unterstützt wird, gleichermaßen schützen. Das normalerweise monatlich angebotene Arbeitslosenfrühstück kann daher leider bis auf weiteres nicht stattfinden.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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