Streaming und Download: Erfahrungen mit der Abmahnung

Wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, ist Vorsicht geboten. Foto: Heike Cervellera
  • Wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, ist Vorsicht geboten. Foto: Heike Cervellera
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„Das ist abartig, was so passiert“, sagt Rüdiger Pinnig aus Neukirchen-Vluyn über die Praktiken der „Abmahn-Industrie“, die zurzeit zehntausende Internet-User im Visier hat. Der Vorwurf: Sie sollen sich illegale Sexvideos angesehen haben.

Die Nutzer der Online-Plattform Redtube waren sich offenbar keiner Schuld bewusst: Schließlich hatten sie sich die sogenannten „Streams“ nur angeschaut und nicht heruntergeladen oder womöglich weiterverbreitet. Dennoch wurden sie Opfer der grassierenden Abmahn-Welle.
Nun müssen sie nicht nur befürchten, dass ihr schlüpfriges Hobby Familie, Freunden und Arbeitgebern bekannt wird, sondern sollen auch noch 250 Euro bezahlen und schriftlich versichern, dass dies nicht mehr vorkommt.
Rüdiger Pinnig, begeisterter BürgerReporter auf unserem Internet-Portal Lokalkompass, kann sich vorstellen, wie sich die Betroffenen fühlen: Vor fünf Jahren war er selbst einer davon. „Ich hatte mir angeblich ein Lied des Rappers Bushido heruntergeladen und dies auf einer Tauschbörse angeboten, so lautete der Vorwurf“, erinnert sich der Rentner, der nun nicht gerade wie der typische Bushido-Fan aussieht: „Dabei würde ich sowas noch nicht mal mit Heino machen.“

"Mir ging's richtig dreckig"

Eines schönen Tages bekam Pinnig Post von den Rechtsanwälten des Skandal-Rappers: „Die benutzen ein Programm, das diese Verstöße registriert. Dann haben sie über die Staatsanwaltschaft meine IP-Adresse erfragt und über die Telekom, bei der ich damals noch Kunde war, Auskunft bekommen.“ Prompt hatte Rüdiger Pinnig eine Abmahnung wegen rechtswidriger Nutzung von Musikwerken am Hals - und eine Forderung von 450 Euro, inklusive der Androhung von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Da kann einem schon mal mulmig werden: „Mir ging‘s richtig dreckig.“

Router nur mit Passwort

Vor Gericht zog der Neukirchen-Vluyner dann auch noch den Kürzeren: „Alles in allem hat mich die unberechtigte Klage 4.600 Euro gekostet - für meinen Rechtsanwalt, den gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten.“ Er hat daraus gelernt: Ungeschütztes W-LAN gibt‘s bei ihm nicht mehr. „Ein Router mit Passwort, das ist die Lösung. Und ins Netz gehen nur mit Kabel, WLAN dabei ausschalten“, rät er. Und wer waren seiner Meinung nach die Übeltäter, die sein W-LAN benutzt haben? „Vor meinem Haus ist ein Spielplatz, da trieben sich immer so Jugendliche rum.“ Der Bushido-Song, den sich Rüdiger Pinnig heruntergeladen haben soll, hieß übrigens „Ich regel das“...

Autor:

Susanne Schmengler aus Duisburg

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