Testpflicht:
Antigen-Schnelltests - Schwerter Schulen und KiTas sind ausgestattet

Die Schulen in Schwerte und die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind komplett mit Antigen-Schnelltests ausgestattet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Rahmen seiner  Coronabetreuungsverordnung eine Testpflicht eingeführt und verlieh damit seiner Auffassung Ausdruck, damit einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Mit tatkräftiger logistischer Unterstützung durch die Stadt Schwerte können Schulen und KiTas der Testpflicht nun nachkommen.

„Zurzeit läuft sogar schon die zweite Lieferung“, berichtet Peter Kranhold, Leiter des Schulverwaltungsamtes der Stadt Schwerte. Zwar befinden sich die Schulen gerade in einer Phase der Notbetreuung, an der Testpflicht führt deshalb aber für die diejenigen, die Betreuungsangebote nutzen, kein Weg vorbei. Zweimal in der Woche soll der so genannte POC-Antigentest gemacht werden, und zwar von den Kindern und Jugendlichen selbst -  unter Aufsicht von Lehrer*innen. Die Pflicht zum Testen betrifft nicht nur die Schüler*innen, sondern alle in Präsenz tätigen Personen, also auch Lehrer*innen und sonstiges an den Schulen tätiges Personal.

Übrigens: Wenn sich Schüler*innen nicht testen lassen wollen, können sie nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen bzw. nach Wiederaufnahme des Unterrichts am Schulbetrieb teilnehmen. Schulleiter*innen können zulassen, dass Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung die Selbsttestungen zuhause unter elterlicher Aufsicht durchführen. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern.

KiTa-Kinder werden zuhause getestet
In den Kindertageseinrichtungen läuft derzeit der eingeschränkte Regelbetrieb, der von einem umfassenden Testangebot begleitet wird. Auch hier stellt das Land Selbsttests zur Verfügung, die zuhause von den Eltern genutzt werden müssen. „Die Testmöglichkeiten sind neben den weiterhin strikt einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten“, erklärt Andreas Pap, Leiter des Jugendamtes der Stadt Schwerte. Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder.

Positive Testergebnisse lösen zwar keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus, es muss aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum bzw. beim Hausarzt oder der Hausärztin gemacht werden. So lange darf das Kinderbetreuungsangebot nicht besucht werden; Beschäftigte dürfen keine Kinder betreuen.

Für Anfragen steht den Bürger*innen folgende Telefonnummer zur Verfügung: 0211 5867- 40.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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