„Reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen beibehalten!“
FDP fordert Perspektive und Planungssicherheit für die Gastronomie

Susanne Schneider MdL - Sprecherin für Arbeit, Gesundheit und Soziales - FDP-Landtagsfraktion NRW
 | Foto: Büro Susanne Schneider MdL
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Trotz der zahlreichenSofort- und Unternehmenshilfen mussten allein in den Pandemiejahren 2020 und 2021 rund 36.000 Gastronomiebetriebe ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Dies entsprach rund 16 Prozent aller Betriebe.
Auch nach der Corona-Pandemie sieht sich die heimische Gastronomie mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Der hohe inflationsbedingte Kostendruck macht sich insbesondere bei Lebensmittelpreisen und Personalaufwendungen bemerkbar.

Wir Freie Demokraten im NRW-Landtag
  setzen uns dafür ein, dass die Gastronominnen und Gastronomen weitere Perspektiven und Planungssicherheit erhalten:
„Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung von Hendrik Wüst nachdrücklich dazu auf, sich im Bundesrat für die Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für die Gastronomie einzusetzen. Bereits zu Pandemiezeiten wurden zahlreiche Existenzen vernichtet, und auch im Jahr 2023 setzen inflationsbedingte Kostensteigerungen und drastischer Personalmangel den Betrieben enorm zu“, sagt Susanne Schneider, FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Unna.

Wirtschaftliche Situation ist angespannt

Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Preise für Lebensmittel in der Gastronomie im Juni 2023 um rund 25 Prozent gestiegen. Und gegenüber dem Vorjahr sind auch die Löhne in der Branche um 21 Prozent gestiegen. „Wir müssen eine neue Schließungswelle in der Gastronomie verhindern! Zudem ist es weder sachgerecht noch nachhaltig, dass ohne eine Änderung ab 2024 Liefergerichte einem reduzierten Umsatzsteuersatz unterliegen, vor Ort zubereitete und verzehrte Speisen hingegen mit 19 Prozent besteuert würden“, so Schneider.
 
Im Rahmen der pandemiebedingten Hilfsmaßnahmen senkte der Bund die Umsatzsteuer auf den Verzehr von Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent in den Gastronomiebetrieben. Diese wichtige wirtschaftliche Erleichterung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2023 befristet, ab Jahresbeginn 2024 soll der Steuersatz nach aktueller Rechtslage wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

„Wir sind überzeugt, dass die Gastronomie einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivität von Lebensräumen und zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leistet. Eine höhere steuerliche Belastung kann für etliche Betriebe das Ende bedeuten“, mahnt Schneider.

Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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