Tipp der Verbraucherzentrale NRW
„Lohnt sich die Photovoltaik-Anlage zur Miete?"

Foto: VZ NRW/adpic
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Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei Solar-Mietangeboten zu achten ist

Eigenen Sonnenstrom produzieren, unabhängiger vom Energieversorger werden und langfristig Geld sparen – dafür steht die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach. Allerdings sind Kauf und Installation erst einmal mit hohen Kosten und entsprechendem Planungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Warum also nicht einfach die Solaranlage mieten statt kaufen? „Auf dem Markt gibt es dazu mehrere größere Anbieter, die deutschlandweit tätig sind, ebenso wie einige regionale Energieversorger und Stadtwerke, die PV-Anlagen zur Miete anbieten“, erklärt Sören Demandt, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Meist lohnt sich die Miete einer PV-Anlage wirtschaftlich nicht. Allerdings kann ein solches Mietangebot eine Alternative zum Kauf sein, wenn man Aufwand und Kostenrisiko möglichst gering halten möchte und die vergleichsweise höheren Gesamtkosten einkalkuliert.“ Wie man die Investitionen vergleicht und worauf bei Photovoltaik-Mietangeboten zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in den folgenden Tipps zusammengestellt.

Unterschiede zwischen Miete und Kauf einer PV-Anlage

Beim Kauf einer PV-Anlage wird ein Fachbetrieb mit Planung und Installation beauftragt. Nach der Inbetriebnahme ist man als Eigentümer:in und Betreiber:in vollumfänglich für die Anlage verantwortlich. Dazu gehören sämtliche Wartungs-, Versicherungs- und Meldepflichten. Der Vorteil liegt in der vollen Kontrolle bei der Auswahl der installierten Komponenten, beispielsweise eines Batteriespeichers oder einer Wallbox. Nachteilig sind eine höhere Investitionssumme und Anmeldeformalitäten. Bei einer Solaranlage zur Miete entfällt dagegen die große Anfangsinvestition. Stattdessen wird ein monatlicher Mietbeitrag gezahlt. Vorteil dabei ist, dass die Miete neben den Installations- und Planungskosten in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung beinhaltet. Über den gesamten Mietzeitraum, in der Regel mindestens 20 Jahre, ist ein fixer monatlicher Mietbetrag zu zahlen. Die Solaranlage bleibt dabei über die gesamte Vertragsdauer im Besitz des Anbieters. Danach wird in den meisten Fällen die Anlage durch die Kunden übernommen.

Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Anbieter kritisch prüfen

Photovoltaikanlagen zur Miete sind durch die Finanzierung und die enthaltenen Zusatzleistungen über die Vertragsdauer teurer als gekaufte PV-Anlagen. So kann die anbieterseitig versprochene Kostenersparnis oft erst gegen Ende oder sogar nach Vertragsende realisiert werden. In den Angeboten der Anbieter sind häufig sogenannte Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu finden, die auf den ersten Blick eine hohe Kostenersparnis in Aussicht stellen. Verbraucher:innen sollten hier einen kritischen Blick auf die getroffenen Annahmen werfen. Dabei sind die Kennwerte zur monatlichen Miete, der geschätzten Eigenverbrauchsquote und Strompreissteigerung, sowie der Betrachtungszeitraum besonders zu beachten. Einige Anbieter legen in ihren Wirtschaftlichkeitsrechnungen 25 bis 30 Jahre zugrunde, obwohl die tatsächliche Vertragsdauer in der Regel deutlich darunter liegt. Empfehlenswert ist es daher, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots ausschließlich bis zum Vertragsende zu betrachten.

Mietangebot klug zusammenstellen

Bei neu installierten Photovoltaikanlagen wird häufig zusätzlich ein Batteriespeicher mit angeschafft. So lässt sich der selbst erzeugte Sonnenstrom speichern und im eigenen Haushalt nutzen. Gleiches gilt für die Inbetriebnahme einer sogenannten Wallbox, um das E-Auto mit dem eigenen Strom zu laden. Hat man Interesse an einer gemieteten Solaranlage, stellt sich daher die Frage, ob man einen Batteriespeicher oder eine Wallbox mit der Mietanlage kombinieren möchte. Gegen einen entsprechenden Kostenzuschlag zur monatlichen Miete bieten viele Anbieter daher einzelne Komponenten an, die auf den Betrieb mit der PV-Anlage technisch abgestimmt sind. Dabei ist vorab zu prüfen, ob die Mehrkosten für die Zusatzkomponenten angemessen sind. Wichtig ist ebenso zu klären, was passiert, wenn der Batteriespeicher seine Lebensdauer erreicht hat. Das ist meist nach zehn bis 15 Jahren der Fall und damit häufig vor dem Ende des Mietervertrags. Ist sichergestellt, dass der Speicher über die gesamte Mietdauer die versprochene Kapazität liefert, also im Fall des Falles auch ausgetauscht wird, spricht das für die Qualität des Mietangebots.

Weitere Informationen und Links

» Informationen zur Miete von Photovoltaikanlagen
» Online-Tool zum Thema Kaufen oder Mieten von Photovoltaikanlagen unter

Der neue Ratgeber „Photovoltaik“

ist auch bei den Umweltberaterinnen der Verbraucherzentrale NRW in Unna

Martina Bahde  und  Leiterin Uta Wippermann-Wegener  | Foto: © Archiv Jürgen Thoms
  • Martina Bahde und Leiterin Uta Wippermann-Wegener
  • Foto: © Archiv Jürgen Thoms
  • hochgeladen von Jürgen Thoms

(Umweltberatungszentrum an der Ostseite des Rathauses) erhältlich.
Öffnungszeiten: Dienstag: 9:30 - 13:30Uhr sowie Donnerstag: 14:00 - 18:00Uhr.

Textquelle:
Per Mail erhalten von der Verbraucherzentrale NRW in Unna - Fr., 11. Aug. um 12:39

Foto: VZ NRW/adpic
Martina Bahde  und  Leiterin Uta Wippermann-Wegener  | Foto: © Archiv Jürgen Thoms
Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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