Rechtsstreit um Demos der Rechten am 28. März in Dortmund geht vor das Oberverwaltungsgericht

Die Polizei sieht eine ernsthafte Gefahrenlage und Provokation durch die Rechtsextremen-Demos am 28. März - und geht vor das Oberverwaltungsgericht.
  • Die Polizei sieht eine ernsthafte Gefahrenlage und Provokation durch die Rechtsextremen-Demos am 28. März - und geht vor das Oberverwaltungsgericht.
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widerspricht dem von der Dortmunder Polizei ausgesprochenen Demonstrationsverbot von zwei mutmaßlich rechtsextremen Versammlungen am 28. März.

Die Polizei hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und lässt das Verbot obergerichtlich klären.
Die Dortmunder Polizei begründete die Demonstationsverbote mit der Prognose, dass die Versammlungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Die Polizei sieht aufgrund der Ermittlungsarbeit der letzten Monate laut offizieller Meldung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Begründet wurde das Verbot auch mit der Besonderheit des Datums 28. März. Vor zehn Jahren wurde ein Mensch durch einen Dortmunder Rechtsextremist getötet.
Die Verknüpfung zweier dieser rechtsextremistischen Versammlungen mit diesem Datum sieht die Polizei als „eine weitere Provokation der Rechtsextremisten, deren einziges Ziel es ist, die große demokratische Mehrheit in Dortmund einzuschüchtern und die Gewalttat vom 28. März 2005 zu verherrlichen“ (Polizeimeldung Dortmund, Lfd.Nr. 0409).

Autor:

Steffen Korthals aus Kamen

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