Dichtheitsprüfung – Was erzählt uns dieser Politiker der Grünen hier

2Bilder

Ich habe eine Anfrage an das Umweltbundesamt gestellt.

Laut Antwort UBA (siehe unten), gibt es im WHG § 60 keine Regelung für Fristen von 20 Jahren oder andere. Die DIN 1986-30 ist im WHG keine Rechtsvorschrift. Also was erzählt uns Herr Markert (Grüne) da?


Auszug aus dem Protokoll vom 25.9.2013

Hans Christian Markert (GRÜNE) MdL-NRW:

Sie könnten sagen: Am besten schreiben Sie trotzdem gar nichts hinein. – Dann ergibt sich aber noch ein zweites Problem: In diesem Fall gilt das Wasserhaushaltsgesetz – das ist übrigens ein Bundesgesetz –, das in § 60 davon spricht, dass die Kanalselbstüberwachung durch die Bürgerinnen und Bürger nach den Regeln der Technik zu erfolgen hat. Die Regeln der Technik sind eben diese DIN-Vorschriften, die dann auch wieder die 20 Jahre vorsehen.
Ich frage Sie, Herr Höne: Wenn wir jetzt also nichts regeln würden, würden die 20 Jahre gelten. Dann regeln wir es doch besser auf 30 Jahre. Ich glaube, damit ist den Bürgerinnen und Bürgern in der Tat mehr gedient – und vor allen Dingen auch den Menschen, die ein Gesetz vollziehen müssen.

Plenarprotokoll vom 25.09.2013

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-39.html

Ausschnitt aus der Plenarsitzung vom 25. Sept. 2013

http://www.landtag.nrw.de/permalink/cc225390-9e59-4dcc-a24e-25189dfa5448?id=8094&start=27715&duration=1662

Diese Aussage von Herrn Markert (Grüne) MdL-NRW ist also wohl FALSCH und von einer Bürgerfreundlichkeit kann man hier auch nicht sprechen!

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)

http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

Von: "Jung, Matthias"
An: "ug.heek
Gesendet: 19:53 Mittwoch, 9.Oktober 2013
Betreff: AW: Anfrage zum WHG § 60"

Sehr geehrter Herr Gellrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aus § 60 Abs. 1 WHG ergibt sich die Pflicht, Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Die DIN 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ hat diese allgemeine Forderung aufgenommen. Sie legt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest, was die Zustandserfassung und –bewertung von Abwasseranlagen beinhaltet. Die Anlässe und Zeitspannen für die Überprüfung des Zustandes sind in dieser Norm unter Berücksichtigung der Betriebsjahre (Alter) der erdverlegten Entwässerungsanlagen und der in ihnen abgeleiteten Abwasserart festgelegt. GEA, in denen häusliches Abwasser und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet wird und für die ein Dichtheitsnachweis Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen“ vorliegt, sind erstmals nach 30 Jahren wiederholt zu prüfen. Anlagen ohne entsprechenden Dichtheitsnachweis sind erstmals nach 20 Jahren zu prüfen. Weitere Wiederholungsprüfungen sind in Zeitspannen von 20 Jahren durchzuführen.

Die DIN 1986-30 ist allerdings keine Rechtsvorschrift und gilt nur als verbindlich, wenn der Gesetzgeber sie konkret in seinen Regelungswillen aufgenommen hat (z. B. Landesgesetzgeber im Landeswassergesetz). Wichtig ist vor diesem Hintergrund also insbesondere sich auch die rechtliche Situation „vor Ort“ anzuschauen. Einen Überblick über die Regelungen auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen finden sie hier:

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitspruefung/index.php
Die Oberste Wasserwirtschaftsbehörde in Ihrem Bundesland kann Ihnen insofern Auskunft erteilen, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist. Die Oberste Wasserwirtschaftsbehörde in Nordrhein-Westfalen ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Weiterhin können – sofern vorhanden – Regelungen auf kommunaler Ebene eine Rolle spielen. Fragen sie hier ggf. bei Ihrer Gemeinde nach.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Matthias Jung

_______________________________________________________________
Umweltbundesamt
Fachgebiet III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug ElektroG und BattG
Sachgebiet REFA ElektroG/Anzeige BattG
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau

Telefon: 0340 2103-2126
Telefax: 0340 2104-2126
E-Mail: matthias.jung@uba.de
www.umweltbundesamt.de
_______________________________________________________________

Von: Uwe Gellrich
Gesendet: Donnerstag, 26. September 2013 14:09
An: Bürgerservice
Betreff: Anfrage zum WHG § 60

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage zum WHG § 60 hier steht:

WHG

§ 60
Abwasseranlagen
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die
Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne
von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach dem Stand der Technik, andere Abwasseranlagen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

Was bedeutet das für meine private Hausanschlussleitung?

Was heißt nach Stand der Technik?

§ 60 Abs.
(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen
Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

Muss ich hier zu bestimmten Terminen/Fristen ( 10/20/30 /40 Jahren) die private Schmutzwasserleitung von einem Sachkundigen überprüfen lassen?

vorab
Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gellrich
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mehr auf:

http://alles-dicht-in-nrw.de/

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.