Jutta Eckenbach begrüßt Urteil zur Kostenübernahme für Rauchwarnmelder

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied im Sommer, dass Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte übernehmen müssen. Rauchwarnmelder sind ein unverzichtbares Warnsystem für jeden Haushalt und dienen dem Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens. Da die akustischen Signale herkömmlicher Rauchwarnmelder für stark Hörgeschädigte nicht wahrnehmbar sind, sind diese auf spezielle Geräte angewiesen, die im Notfall andere Signale senden.

Jutta Eckenbach begrüßt die Entscheidung des BSG: „Auch Menschen mit schweren Beeinträchtigungen haben das Recht auf selbstständiges Wohnen. Durch das Urteil des BSG ist dieses Grundbedürfnis des täglichen Lebens auch für Menschen mit Behinderung noch einmal gestärkt worden. Wir müssen uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen im Rahmen ihres Gesundheitszustandes ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit beibehalten, um deren Teilhabe im Alltag zu verbessern.“

Zudem ist durch die Entscheidung des Gerichts deutlich geworden, unter welchen Voraussetzungen Krankenkassen die Kosten für Rauchwarnmelder zu tragen haben. Das Hin- und Herschieben der Betroffenen zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträgern hat somit endlich ein Ende gefunden.

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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