59- jähriger Gladbecker ohne Fahrerlaubnis Verursachte einen schweren Verkehrsunfall.

Gegen 13:00 Uhr am Sonntagnachmittag 20. Juli 2014 befuhr eine 55. jährige Straßenbahnfahrerin mit der Linie 301 die Horster Straße im Gelsenkirchener Stadtteil Beckhausen in nördliche Fahrtrichtung.

Als sie die dortige Dauerbaustelle in Höhe der Flurstra0e durchfuhr, bemerke sie einen Pkw, der ihr mit stark überhöhter Geschwindigkeit entgegenkam.

Als das Fahrzeug auf die Gleise der Straßenbahn geriet bremste die 55- Jährige Fahrerin die bereits langsam fahrende Straßenbahn noch weiter ab und gab Warnklingeltöne ab.

Der Fahrzeugführer des Pkw, ein 59- jähriger aus Gladbeck riss sein Fahrzeug noch nach rechts herum, konnte aber die Kollision mit der Straßenbahn nicht mehr vermeiden.

Beide Fahrzeuge stießen frontal zusammen.

Es entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden an beiden Fahrzeugen.
Die Fahrgäste der Bahn blieben unverletzt. Der 59-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Er wurde ins Krankenhaus gebracht.

Da die eingesetzten Polizisten bei ihm bereits am Unfallort einen deutlichen Alkoholgeruch feststellten, ordnete die zuständige Amtsrichterin die Entnahme einer Blutprobe an.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellten die eingesetzten Beamten fest, dass ihm bereits vor einem Jahr die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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