Doch verkaufsoffener Sonntag in GE

Der Blumen- und Gartenmarkt wird stattfinden. Umstritten ist, ob am Sonntag die Geschäfte öffnen. | Foto: Gerd Kaemper
  • Der Blumen- und Gartenmarkt wird stattfinden. Umstritten ist, ob am Sonntag die Geschäfte öffnen.
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UPDATE:

Zum Blumen- und Gartenmarkt am Sonntag, 8. April, können die Geschäfte in der Gelsenkirchener Innenstadt nun doch öffnen. Die Stadt Gelsenkirchen begrüßt, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster soeben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Donnerstag, 5. April 2018, gekippt hat.
Alle Besucher des Blumen- und Gartenmarktes haben dadurch am Sonntag wie geplant die Möglichkeit zum Shopping und Erledigen von Besorgungen.

Ende Februar hatte der Rat der Stadt Gelsenkirchen den verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt beschlossen. Geplant sind geöffnete Geschäfte von 13 bis 18 Uhr in dem Bereich Bahnhofcenter, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße, Sellhorststraße 1-3, Augustastraße 1-4, Beskenstraße 1-21, Arminstraße 1-24, Klosterstraße, Weberstraße 1-51, Neumarkt, Kirchstraße 1-26, Am Rundhöfchen, Ahstraße 1-20, Ebertstraße 1-20, Alter Markt, Hauptstraße 1-44 oder in dem davon begrenzten Gebiet.
Erst am Donnerstag erklärte dann aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren diese Sonderregelung der Öffnungszeiten in der Innenstadt für nichtig. Die Stadt legte Rechtsmittel ein, wodurch das Oberverwaltungsgericht in Münster die Entscheidung des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts überprüfen musste.
Das Oberverwaltungsgericht widersprach nun der Entscheidung vom Donnerstag. Am Sonntag, 8. April 2018, können die Verkaufsstellen in der Innenstadt also wie in den Jahren zuvor zum Blumen- und Gartenmarkt geöffnet werden.

Was zuvor geschah:

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den am 8. April geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Gelsenkirchen anlässlich des „Blumen- und Gartenmarktes“ zunächst untersagt.
Dies geht aus einer Pressemitteilung von ver.di vom Donnerstag, 5. April, hervor. Das Verwaltungsgericht habe festgestellt, dass die Verordnung nicht in Einklang mit geltendem Recht stehe.
So heißt es in der Pressemitteilung wörtlich: "Weder wurde die Anhörung vor Erlass der Verordnung ordnungsgemäß durchgeführt, noch die erforderliche Gegenüberstellung der Besucherinteressen von Veranstaltungs- und Ladenbesuchern vorgenommen. Die Erhebungen der Besucherzahlen, die die Stadt vorgelegt hat, erfüllten nach Ansicht des Gerichts nicht einmal die methodischen Mindestanforderungen an solche Erhebungen."
Die Stadt bestätigte auf Anfrage die Untersagung, teilte jedoch mit, dass man Rechtsmittel einlegt. Eine endgültige Entscheidung, ob der verkaufsoffene Sonntag doch stattfindet, wird im Laufe des Freitags bekannt gegeben. Sollte es jedoch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts geben, gilt der Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchens.
Die Werbegemeinschaft "Gelsenkirchen City" in Kooperation mit der "City Initiative Gelsenkirchen" und dem Bahnhofscenter bestätigten am Donnerstagnachmittag, dass der Blumen- und Gartenmarkt mit über 80 Ausstellern in jedem Falle ausgerichtet wird.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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