Nur eine Atempause für Gelsenkirchen - Gemeindefinanzreform weiter nötig

Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Remmers begrüßt die Ankündigung der Stadt, dieses Jahr nicht mit Kürzungen an die Substanz der Stadt gehen zu müssen. Möglich ist das aufgrund des verhältnismäßig geringen Defizits in diesem Jahr. Mehr als eine Atempause sei das aber nicht. Die Finanzierung der Kommunen müsse auf grundlegend bessere Füße gestellt werden.

Ingrid Remmers, MdB: „Unter den heutigen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, dass sich eine hochverschuldete Kommune aus eigener Kraft saniert. Dafür drücken die übertragenen Lasten von Bund und Land zu stark. Die kommunalen Steuern reichen nicht, Kürzungen wären kontraproduktiv. Um die vom Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung weiter zu ermöglichen, muss der Bund die Gemeindefinanzierung auf ganz neue Füße stellen.“

Dafür muss die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Alle unternehmerisch Tätigen, also auch Juristen, Ärzte, Steuerberater usw., sollen einbezogen werden. In die Bemessungsgrundlage sollen künftig auch alle Schuldzinsen und die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und die Lizenzgebühren eingehen.

Außerdem muss endlich der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent eingehalten werden. Bei vom Bund beschlossenen kommunalen Aufgaben muss auch die Finanzierung über den Bund erfolgen. Bei bereits beschlossenen Aufgaben, etwa in Bezug auf Hartz IV und den Kita Ausbau, muss das auch rückwirkend erfolgen.

Um die riesigen Altschulden und Kassenkredite abbauen zu können, muss darüber hinaus ein Entschuldungsprogram aufgelegt werden. Wenn mehrere Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um Banken zu retten, muss dies erst recht für unsere Städte gelten.

Einige Anträge der Bundestagsfraktion zum Thema:

Für eine Verstetigung der Kommunalfinanzen – Die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700783.pdf

Wer bestellt, bezahlt – Konnexität zugunsten der Kommunen im Grundgesetz verankern
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706491.pdf

Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701142.pdf

Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen befreien
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/108/1710820.pdf

Autor:

Ingrid Remmers aus Gelsenkirchen

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