Urteil des Bundessozialgerichts - Bund muss NRW-Kommunen rund 70 Millionen Euro zahlen

Landtagsabgeordneter Michael Hübner ist zufrieden mit dem Urteil des Bundessozialgerichts. | Foto: Archiv
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Das Bundessozialgericht hat entschieden: Der Bund muss insgesamt 284 Millionen Euro für Bildung und Teilhabe an die Länder und Kommunen zurückzahlen. Davon alleine an die Kommunen in NRW rund 70 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen hatte 2014 Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht, der nicht verausgabte Gelder aus dem Jahr 2012 rückwirkend im Jahre 2014 von den NRW-Kommunen einbehielt.

„Das war ein rechtswidriger Eingriff des Bundes in die Finanzhoheit der Kommunen. Ich bin sehr zufrieden, dass das Bundessozialgericht dies nun korrigiert hat“, teilt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner nun in einer Stellungnahme mit. Im Jahr 2012 wurden den Ländern 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom Bund gewährt. Nicht alle Gelder konnten im gleichen Jahr für das BuT verausgabt werden, sondern nur rund 433 Millionen Euro. Im April 2014 forderte dann der Bund plötzlich die Differenz von den Bundesländern für das Jahr 2012 zurück. Schließlich verrechnete der Bund diesen Betrag kurzfristigin drei Tranchen eigenmächtig mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfänger zu Lasten der Kommunen. So entgingen den nordrhein-westfälischen Kommunen knapp 70 Millionen Euro, die in den Monaten April, Mai und Juni 2014 vom Bund nicht bereitgestellt wurden. Diese Summe plus Zinsen fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen.

„Bis heute keinerlei Rechtsgrundlage“

“Der Klageweg hat sich somit für die Kommunen gelohnt. Für die Vorgehensweise des Bundes gibt es nach meiner Auffassung bis heute keinerlei Rechtsgrundlage.
Des Weiteren sind sich auch alle Bundesländer einig, dass nach geltendem Recht die Restmittel aus 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Kommunen hätten verbleiben müssen. Ich bin froh, dass wir nun Klarheit haben und das Bundessozialgericht im Sinne unserer Kommunen und Bürger geurteilt hat, die dieses Geld für die Teilhabe dringend benötigen“, so der SPD-Kommunalexperte.
„Das Land NRW hatte ab 2013 den Kommunen gestattet, die nicht verausgabten Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zu verwenden. Zuvor hatte der Bund zwar diese mit einer befristeten Förderung auf den Weg gebracht, aber ohne jegliche Anschlussfinanzierung ausgestattet.

Seit 2015 zahlt nun das Land NRW die fehlenden Mittel für die Schulsozialarbeit selbst - und trete somit einmal mehr als „Ausfall-Bürge“ des Bundes auf, so Hühner. Der Bund habe es somit geschafft, aufgrund seiner „schwarzen-Null- Politik“ Kosten, die er selbst tragen müsste, auf andere abzuschieben. In diesem Fall auf das Land NRW, das hiermit seiner kommunalfreundlichen Politik treu geblieben ist.“

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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