SPD, GRÜNE und CDU sind sich einig: Die Drei-Prozent-Hürde muss her!

Gemeinsam setzen sich die Gladbecker Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU für die Einführung einer (moderaten) Drei-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen ein.
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Ungewohnte Einmütigkeit demonstrieren jetzt die Ratsfraktionen von SPD, GRÜNE und CDU in Gladbeck: In einem gemeinsamen Schreiben beantragen die drei Parteien die Aufnahme des Punktes „Appell an den Landesgesetzgeber - Schaffung einer moderaten Drei-Prozent-Sperrklausel“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 27. November.

Die Meinungsvielfalt in der heutigen Gesellschaft sei für sie ein hohes Gut, versichern die drei Fraktionsvorsitzenden Michael Hübner (SPD), Mario Herrmann (GRÜNE) und Peter Rademacher (CDU) in ihrem Brief an Bürgermeister Ulrich Roland. Diese Meinungsvielfalt solle sich selbstverständlich in den Kommunalparlamenten widerspiegeln und die demokratischen Prozesse fördern. Doch seit der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde im Jahr 1999 durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof sehe man die politische Willensbildung, die den Bürgern der Städte zugute kommen solle, deutlich erschwert. Denn durch die Vielzahl von Einzelvertretern und auch Zwei-Personen-Gruppen, so die Einschätzung der Antragssteller, seien die Kommunalparlamente zunehmend zersplittert.

"Zersplitterte Kommunalparlamente"

Als Beispiel wird die Zusammensetzung des Gladbecker Stadtrates seit der Kommunalwahl 2014 genannt. Im Rat sind aktuell elf Parteien vertreten, aus denen sechs Fraktionen hervorgingen. Hinzu kommen zwei fraktionslose Ratsmitglieder.
„Dies führt oftmals zu schwierigen und langwierigen Meinungsbildungsprozessen,“ beklagen sich SPD, GRÜNE und CDU. „Unsere Demokratie stößt hier deutlich an ihre Grenzen! Leidtragende sind die Menschen in unserer Stadt, die Politik an ihren Ergebnissen und nicht an der Länge oder der Vielzahl der Debatten messen!“

Auch die „Wahlgleichheit“ sehen die Gladbecker SPD, GRÜNEN und CDU gefährdet. So würde die CDU 621 und die SPD 583 Wählerstimmen benötigen, um ein Ratsmandat zu erringen. Andere Parteien würden mit deutlich weniger Stimmen ein Ratsmandat erreichen, wie die „ABI“ mit insgesamt 430, die „DKP“ mit 378 und die „GBL“ mit 347 Stimmen.

„Die Schaffung einer Drei-Prozent-Klausel in der Verfassung ist ein wirksames Mittel gegen die weitere Zersplitterung der kommunalen Räte und sorgte für echte Wahlgerechtigkeit durch die Gleichgewischtung aller Wählerstimmen,“ glauben Michael Hübner, Mario Herrmann und Peter Rademacher.

Die neue Sperrklausel sollte nach Ansicht der Antragsteller frühmöglichst in die Landesverfassung aufgenommen werden, damit Parteien und Wählergruppen genügend Zeit bleibe, sich bis zum Jahr 2020 auf die Änderung vorzubereiten.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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