Verfassungsgericht kippt die 2,5 % - Sperrklausel -- auch der Bürgermeister Roland ist gescheitert

Ralf Michalowsky, Faktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag, freut sich über über das Scheitern der 2,5 % - Sperrklausel vor dem Verfassungsgericht.
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Völlig gescheitert ist der Versuch von SPD, CDU und Grünen, für die Kommunalwahlen in NRW eine 2,5 % - Hürde (Sperrklausel) einzuführen. Das Münsteraner Verfassungsgericht gab heute einer Klage der LINKEN statt, die gemeinsam mit acht weiteren Klägern gegen das in 2016 im Landtag beschlossene Gesetz geklagt hatte.

Auch der Gladbecker Bürgermeister Roland hatte im Januar 2016 in einem bemerkenswert unsachlichen Beitrag in einer Landtagsanhörung für die Einführung der Sperrklausel plädiert. Das Video seines Redebeitrags kann sich jeder bei YouTube ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=Q8wURxhkyLE

Ralf Michalowsky, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag von Recklinghausen zum Gerichtsurteil: "Das Gesetz war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Erst ein zweiter Gutachter lieferte SPD, CDU und Grünen die gewünschten (bestellten?) Argumente. Diese waren jedoch schon auf den ersten Blick nicht stichhaltig. Die Behauptung, dass sich durch viele Kleinparteien die Sitzungen verlängerten, war an den Haaren herbei gezogen. Es gab zwar einige Städte mit langen Sitzungen aufgrund schlechten Sitzungsmanagements, doch ein strukturelles Problem war es nie.

Olaf Jung, unser Gladbecker Fraktionsvorsitzender hatte sich die Mühe gemacht und akribisch die Sitzungslängen der letzten Jahre errechnet und miteinander verglichen. Es stellte sich heraus, dass in dieser Wahlperiode die Sitzungen kürzer waren, als in der Wahlperiode vorher mit weniger Parteien. Das Gerichte folgte denn auch den Argumenten der Kläger und kippte das Gesetz heute wieder. Das ist gut für die Demokratie, denn mit der 2,5 %-Hürde wären 15 bis 20 % der abgegebenen Stimmen "unter den Tisch gefallen"."

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

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