Hartz IV - Hilfeempfänger bangen um ihr Heim

Mit einem eigens in Auftrag gegebenen Konzept hat nun auch der Märkische Kreis die Angemessenheits-Richtlinien für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII neu definiert und die Mieten drastisch eingeschränkt. Wie viele Leistungsberechtigte nach den neuen Kriterien „zu teuer“ wohnen, ist derzeit noch nicht bekannt. Dies berichtet die WAZ vom heutigen Tage

Das "Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" liegt zur Einsicht vor.

Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis

Bereits mit der Einführung der Hartz-Gesetze wurde eine Umzugswelle ausgelöst. Im Märkischen Kreis wurden in den Jahren 2005-2013 allein durch das Jobcenter Märkischer Kreis 8276 Bedarfsgemeinschaften in sogenannten Mietsenkungsverfahren aufgefordert ihre Mietkosten auf „das angemessene Maß“ zu senken, in günstigeren Wohnraum umzuziehen oder die Differenz zur Miete aus dem Existenzminimum auszugleichen.
Dabei lag der Höchststand der betreuten Bedarfsgemeinschaften im März 2006 bei 20434. Die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften liegt jedoch bedingt durch Abgänge und Neuzugänge deutlich höher.
Nach Angaben des Jobcenters haben aber „nur“ 1451 der angeschriebenen Bedarfsgemeinschaften den Schritt zum Wohnungswechsel vollzogen. Die anderen müssen die Mieten aus eigenen Mitteln aufstocken. Nach dem Willen der Verantwortlichen des Märkischen Kreises soll diese Belastung weiter steigen.

Bedenkt man, dass eine große Zahl der Leistungsberechtigten in Vollzeit im Niedriglohn arbeitet, so wird deutlich, wie tiefgreifend der soziale Raubbau der letzten Jahre in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreift.

Rechtsverteidigung ist möglich

Ob es sich bei dem vorgelegten Endbericht vom November 2013 tatsächlich um ein gerichtsfestes Lösungskonzept handelt, darf derzeit noch bestritten werden.
Das letzte Wort wird erst nach dem Gang durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit zu erwarten sein.

Rechtsberatung zum Themenkomplex bietet der Verein aufRECHT e.V. durch Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, donnerstags von 16:00-18:00 Uhr im Sozialzentrum Lichtblick, Am Bilstein 10-12, 58638 Iserlohn, Mail: aufrechtev(at)gmx.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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