Schafft die Stadt Marl die Hundesteuermarken ab?

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Die Stadt Marl hat bislang an alle Halter von steuerpflichtigen und steuer-befreiten Hunden Hundesteuermarken ausgegeben. Die zur Zeit verwendeten Marken gelten vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2015. Für die Zeit ab 2016 müssten neue Marken beschafft werden.

Die Verwaltung empfiehlt auf die Ausgabe von Hundesteuermarken ab dem Jahr 2016 zu verzichten. Dadurch kann die außerplanmäßige Ausgabe für 2015 für die Neubeschaffung eingespart werden. Die Hundesteuermarken dienen nicht dem Nachweis, dass der Hund steuerlich gemeldet ist. Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage des Steuerbescheides oder der Bescheinigung über die Steuerbefreiung geführt werden.
Eine Umfrage in den kreisangehörigen Städten ergab, dass die Stadt Gladbeck bereits auf die Ausgabe von Hundesteuermarken verzichtet und damit gute Erfahrungen gemacht hat. Die übrigen kreisangehörigen Gemeinden geben Hundesteuermarken ohne Gültigkeitsdauer als Dauermarken aus.
Die Ausgabe von Hundesteuermarken ist traditionell hergebracht, diese Tradition bringt der Stadt jedoch keinen Nutzen. Dagegen steht die Ausgabe von rund 5.000 Euro für die Beschaffung von 10.000 Marken bei Beschaffung von 10-Jahres Marken bzw. von rund 18.000 Euro für die Beschaffung von 20.000 Dauermarken sowie der Verwaltungsaufwand für die Versendung der Marken und der Führung eines Markenbuchs.
In Anbetracht der knappen Haushaltsmittel sollte auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet werden.
Der Stadtrat muss darüber befinden.

WiR für Marl ist für die Abschaffung der Hundesteuer

Seit 1990 ist das Tier nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sache mehr.
Aufwandsteuern, wie die Hundesteuer, dürfen aber nur an Sachen geknüpft werden. Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990) und verstößt gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern.
Die Allgemeinheit der Hundehalter durch eine Hundesteuer prophylaktisch für evtl. Verstöße einzelner zu bestrafen, ist unzulässig. Überhaupt sind Strafsteuern verboten.
Die Hundesteuer wurde einst vor rund 200 Jahren als Luxussteuer erstmals in England eingeführt. Die Hundesteuer stammt aus einer Zeit, in der man auch für Dienstboten Steuern zahlen musste.
Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt, indem sie diese Luxusbesteuerung für Hundehaltung sinnvollerweise, aber auch aus ethisch, moralisch und verfassungsrechtlichen Bedenken, ganz abgeschafft haben.
In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr.
Frankreich hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, England im Frühjahr 1990 (in beiden Ländern gibt es weitaus mehr Hunde als in Deutschland).
In Schweden wurde sie 1995 abgeschafft.
In den folgenden Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft.
Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, und oft sind sie die einzigen und wichtigsten Sozialpartner.
Das gilt insbesondere für finanziell benachteiligte, allein lebende Menschen.
Eine „Hundeplage“ ist ohne die Hundesteuer ohnehin nicht zu erwarten, denn auch ohne sie kann nur eine Minderheit einen Hund in ihr Leben integrieren.
. So begründete Fritz Dechert einen Antrag an den Marler Stadtrat.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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