Was bringen Vorrangzonen für Windenergie in Marl?

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Mit Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplans der Stadt Marl: Aufhebung Konzentrationszone für Windenergie) hat vor einigen Jahren die Stadt Marl die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Windenergieanlagen als Einzelanlagen im Stadtgebiet zuzulassen. Einzelanlagen mit einer Höhe ab 50 Metern unterliegen dem Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall der Kreis Recklinghausen.

Wo im Stadtgebiet Vorrangzonen für Windräder in Zukunft ausgewiesen werden können, soll jetzt ein Gutachter klären. Ein externer Gutachter soll untersuchen, wo im Stadtgebiet Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden können. Das hat der Stadtrat beschlossen.
Mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie-anlagen möchte die Stadt Marl steuern, auf welchen Flächen neue Windräder gebaut werden und Einfluss auf das Genehmigungsverfahren nehmen.

Potenzialflächenanalyse

Die Erstellung der sogenannten Potenzialflächenanalyse, die die Stadtverwaltung jetzt in Auftrag geben wird, dauert voraussichtlich sechs Monate und kostet zwischen 25.000 und 30.000 Euro.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, inwiefern rechtlich erreicht werden kann, dass Anträge für neue Windräder und Standorte bis zur Ausweisung von Konzentrationszonen zurückgestellt werden.

Windenergieanlagen in Marl

Zurzeit befinden sich vier genehmigte Windenergieanlagen auf Marler Stadtgebiet:
- in Sinsen
- auf der Halde Brinkfortsheide
- zwischen Alt-Marl und Polsum .
Folgende Anlagen sind geplant bzw. befinden sich bereits im Genehmigungsverfahren:
-nördlich des Schachtes Polsum (ELWEA)
-westlich des Schachtes Polsum (SL Windenergie)
-Schachtanlage 1 Polsum (RAG Montan).

Windenergieanlagen in Polsum nicht zu verhindern?

Die Gutachten der drei Antragsteller zur optisch bedrängenden Wirkung sind aus Sicht des Bauordnungsamtes sehr detailliert und orientieren sich strikt an den Vorgaben eines Urteils des OVG Münster aus dem Jahr 2006.
Sie lassen keine Ansatzmöglichkeit zwecks Versagens der Baumaßnahme erkennen, zumal die Antragsteller mit möglicherweise betroffenen Eigentümern auf privatrechtlicher Basis Kompensationsmaßnahmen aushandeln können.

Mit der aktuell geltenden Privilegierung der Windenergienutzung im Marler Stadtgebiet wurde bislang der Windenergieausbau durch Einzelfallentscheidungen gefördert.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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