Sprachunterricht für Flüchtlinge mit Berufsschulpflicht im Kreis Recklinghausen

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Seit Dezember ist das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen für junge Menschen zuständig, die berufsschulpflichtig sind, aber nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. An zwei Terminen in der Woche können sich die Jugendlichen beraten und in entsprechende Klassen an den Berufskollegs vermitteln lassen.

Die Zahl der Flüchtlinge, die in den letzten Monaten in den Kreis Recklinghausen gekommen sind, ist deutlich angestiegen. Der Kreis und die Städte unternehmen große Anstrengungen bei der Aufnahme und der Integration der neu in den Kreis zugewanderten Menschen. Eine besondere Aufgabe ist die Beschulung der Kinder und Jugendlichen, die schulpflichtig sind und nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Im Schuljahr 2015/2016 ist es Kreis und Städten gelungen, die Zahl der Klassen für diesen Personenkreis zu erhöhen. Auch die Berufskollegs im Kreis Recklinghausen richten Klassen für Jugendliche ein, in denen das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund steht.

Das Kommunale Integrationszentrum hat die Aufgabe übernommen, Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse im berufsschulpflichtigen Alter und mit Wohnort im Kreis Recklinghausen zu beraten und sie an die entsprechenden Klassen der Berufskollegs zu vermitteln. Das heißt, dass das Kommunale Integrationszentrum einerseits Meldungen, die in der Regel von den Kommunen kommen, entgegen nimmt und dann den Kontakt mit den Berufskollegs aufnimmt, um eine möglichst wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. Dieser Prozess wird von der Schulaufsicht unterstützt und abgestimmt, um beispielsweise rechtzeitig zu erkennen, wie hoch der künftige Bedarf an Lehrpersonal bzw. Unterrichtsräumen ist.

Für die Beratung in deutscher, arabischer und französischer Sprache hat das Kommunale Integrationszentrum einen Beratungstag eingerichtet, an dem Salem Guerdelli die berufsschulpflichtigen Jugendlichen berät, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Fester Beratungstag:

jeden Montag (außer in den Schulferien) in 45968 Gladbeck, Roßheidestr. 40
jeden Mittwoch (außer in den Schulferien) im Kreishaus in Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, Raum 0.4.07 im Erdgeschoss
jeweils in der Zeit von 10 – 15 Uhr

Kontakt:

Kommunales Integrationszentrum Kreis Recklinghausen
Kreisverwaltung, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen

Zusatzinformation zur Berufsschulpflicht:

Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).

Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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