Hebammen für den Notfall ausgestattet

Maren Leerhoff bekam den ersten Parkausweis. Oberbürgermeister Thomas Eiskirch übergab der freiberuflich tätigen Hebamme die Ausnahmegenehmigung. Foto: Stadt Bochum
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Die 112 Hebammen in Bochum sind wichtige Ansprechpartnerinnen: Sie begleiten und betreuen Frauen und Familien vor, während und nach der Geburt, machen regelmäßig Hausbesuche.

Damit sie schnell und unkompliziert die Familien erreichen, gibt es für sie ab sofort eine Parkerleichterung – den Hebammen-Parkausweis.
Maren Leerhoff bekam jetzt den ersten Parkausweis. Oberbürgermeister Thomas Eiskirch übergab der freiberuflich tätigen Hebamme die Ausnahmegenehmigung. „Hebammen müssen häufig schnell bei den Familien sein, um Hilfe leisten zu können“, so der Oberbürgermeister, selbst zweifacher Vater. „Dies ist eine besondere Berufssituation, für die es jetzt eine Parkregelung gibt.“
Hebammen und Entbindungspfleger können die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Haltverbot beim Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, beantragen. Dafür benötigen Hebammen und Entbindungspfleger einen Berufsnachweis in Form der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vom Gesundheitsamt. Außerdem wird der Fahrzeugschein, gegebenenfalls die Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters, wenn die Hebamme oder der Entbindungspfleger nicht selbst Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind, benötigt.
Die Genehmigung ist für ein oder drei Jahre gültig und kann unter Angabe des Kfz-Kennzeichens und gegen eine Gebühr von 45 Euro für ein Jahr oder 110 Euro für drei Jahre ausgestellt werden. Weitere Informationen gibt es bei Daniel Rach vom Straßenverkehrsamt unter Tel.: 02 34 / 910 - 82 67 oder per Mail an drach@bochum.de.

Autor:

Lauke Baston aus Wattenscheid

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