Nichtraucherschutz? - Die gewollte Spaltung

Das Nichtraucherschutzgesetz - hinterfragen lohnt sich | Foto: (Photo: altmann / pixelio)
  • Das Nichtraucherschutzgesetz - hinterfragen lohnt sich
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Nichtraucherschutz ist gut und richtig. Das stelle ich nicht in Frage. Und ich kenne auch keinen, der das tut. Aber beim Thema Nichtraucherschutz in NRW muss man schon etwas genauer hinschauen. Man sollte die richtigen Fragen stellen. Man sollte Informationen hinterfragen. Man sollte Absichten erkennen. Und man darf nicht vergessen, dass es hier um ein völlig legales Genussmittel geht.

Was soll ein Nichtraucherschutzgesetz bewirken?

Für mein Verständnis soll es Nichtraucher schützen. Und das nur dort, wo Nichtraucher zwingend sein müssen und dem Raucher nicht ausweichen können. Auch ein Rauchverbot in der Speisegatronomie finde ich völlig ok. Ebenso in Bus, Bahn, Behörden und einigen anderen Einrichtungen, wo Nichtraucher sich nicht freiwillig aufhalten.
Sehr wichtig ist für mich, dass es wirklich belastbare Ermessensgrundlagen für so ein Gesetz gibt. Wo der Staat etwas verbieten oder einschränken will, da dürfen nicht Vermutungen, Hörensagen und persönliche Vorlieben maßgeblich werden.
Ebenso ist mir wichtig, dass so ein Gesetz genau das - und nur das - tut, was dran steht. Es darf nicht dazu führen, dass der Titel zwar auch irgendwie mit erfüllt wird, aber in einem ganzen Haufen viel weiter gehender Absichten untergeht.

War der Nichtraucherschutz vor dem 1. Mai 2013 in NRW tatsächlich so schlecht?

Nein. Der war in Grunde gut so. Und vor allem war der gesellschaftlich akzeptiert.
Nichtraucher hatten bereits da 80 Prozent rauchfreie Gastronomie zur Verfügung. An vielen Stellen, auf die das jetzige Gesetz ausgeweitet wurde, gab es überhaupt keine Konflikte. Die wurden damit erst geschaffen.
Ja, es gab Fälle, in denen das Gesetz hätte besser umgesetzt werden müssen. Aber es hätte kein neues und derart radikales Gesetz gebraucht.

Was treibt die grüne Gesundheitsministerin an? Warum zeigt sie sich so völlig kompromisslos?

Dazu muss man eigentlich nur folgendes Dokument lesen und wissen, dass die Vertreterin dieser Forderungen eine gute persönliche Freundin von Frau Steffens ist:
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Leitlinien_der_WHO_Artikel8.pdf

In allen Anhörungen und Ausschusssitzungen zum Gesetz passierte immer das Gleiche:
Viele Gruppen, Fachleute und Interessenvertretungen brachten ihre Argumente vor. Am Ende jedoch zählte für die Ministerin trotzdem alleine der Beitrag ihrer Freundin vom DKFZ. Es war mehr als offensichtlich, dass alles andere nur geduldig angehört und ganz sicher keine Beachtung finden würde.
Gleiches gilt für diverse Änderungsanträge der Piratenfraktion, mit denen die das Gesetz zu dem zurückführen wollte, was seine eigentliche Intention ist: Nur Nichtraucher schützen.

Es wurden sogar vom Ministerium selbst in Auftrag gegebene Gutachten still in der Schublade verschwinden gelassen, weil sie belegten, dass die Ministerin falsch lag.

Was wurde über die Gaststättenfrage hinaus - auch zwischen den Zeilen - ins Gesetz geschrieben?

Das ist vor allem eine gesetzlich verordnete Vorbildhaltung. Rauchen soll möglichst weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Vor Kindern soll es als schlechtes Vorbild gebrandmarkt sein.

Die Nutzer von E-Zigaretten kamen mit in den Verbotsschirm. Zwar gibt es da nachweislich (!) keinerlei Fremdgefährdung, aber für die Ministerin reicht - wie üblich - schon die unwissenschaftliche Vermutung vom DKFZ, es könne ja vielleicht eine geben.
Interessant: Während der Entstehung des Gesetzes gab es diverse Nachfragen, ob die E-Zigarette durch die Erwähnung in der Gesetzesbegründung (nicht im Gesetzestext selbst) tatsächlich erfasst würde. Dies wurde beschwichtigend verneint. Kaum ist das Gesetz gültig, stellt sich das NRW-Gesundheitsministerium auf die gegenteilige Position und weißt die kommunalen Ordnungsämter an, die E-Zigaretten wie Tabakzigaretten zu handhaben.

Was bewirkt die Novellierung durch Rot-Grün in der Gesellschaft?

Diese Frage ist hierbei die wohl spannendste. Oberflächlich betrachtet erleben wir das, wogegen momentan die meisten Gegner auch protestieren. Heftige Umsatzeinbußen besonders in den kleinen Kneipen. Die Zeitungen sind voll davon. Denn die sogenannten Einraum- oder Eckkneipen leben nun mal zu einem erheblichen Teil von den Rauchern. Selbst Nichtraucher beklagen, dass die Gemütlichkeit weg ist, dass Thekengesellschaften sich nun aus einen ständigen Kommen und Gehen befinden, dass sich das, was sich zuvor vor dem Zapfhahn abspielte, nur vor die Türe verlagerte. Stellenweise bringt dieser Umstand dann auch entnervte Anwohner mit sich. Und Wirte, die sich nun zu ständigen Hilfsscherrifs der Ordnungsämter verurteilt sehen. Denn denn die Interpretation des Gesetzes erlegt ihnen die Aufsicht über ihre vor die Tür verbannten Gäste auf. Unter Strafandrohung.
Sämtliche Festzelte des Landes haben jetzt das gleiche Problem. Manche Veranstalter kapitulieren schon, weil die Zelte nur noch halbvoll sind und sie so die nötige Aufsicht finanziell nicht stemmen können.

Die Landesregierung versprach den Wirten und Veranstaltern im Vorfeld ja, dass massenweise Nichtraucher nur auf dieses kompromisslose Gesetz gewartet hätten, um ab dem 1. Mai die fernbleibenden Raucher als Gäste abzulösen. 11 Wochen später bleibt das Fazit: Leere Theken, volle Bürgersteige, teils aber auch einfach kaum noch Gäste.
Nein, es gibt diese Massen wartender Nichtraucher einfach nicht. Und die gab es auch in den anderen Ländern nicht, auf die die Regierung im Vorfeld immer berief. Überall, wo in den letzten Jahren strenge Rauchverbote eingeführt wurden, da starben auch die kleinen Gaststätten weg. Das war in Irland so. Das war in Italien so. Das war in Paris so. Das war in Bayern so. Das war...

Die Nichtraucher - so sie sich eben nicht in Gesellschaft von Rauchern aufhalten wollen - hatten schon vor dem 1. Mai ihre rauchfreien Gaststätten. Die haben einfach keinen Bedarf daran, dass jetzt die letzten Gaststätten auch noch rauchfrei wurden. Die, die nicht auch vorher dort waren, gehen auch jetzt nicht da hin. Aber gut zu wissen, dass die Raucher, Angestellten und Betreiber aus den vormaligen Raucherkneipen jetzt vollen Gesundheitsschutz genießen...vor der Türe oder eben gleich zuhause. Und mancher sicher sehr bald auch vor dem Arbeitsamt.

Und der Angestelltenschutz?

Es hieß ja auch immer, das es gelte die Angestellten vor Passivrauch zu schützen. Wissenschaftlich belegte Tatsache ist, das Angestellte in der Gastronomie nie in der Liste gesundheitlich besonders gefährdeter Arbeitnehmer standen. Tatsache ist auch, dass besonders in den jetzt betroffenen kleinen Gaststätten die Betreiber und Angestellten zu einem besonders hohen Anteil selbst Raucher sind. Ungefähr 2 Drittel der Bevölkerung sind Nichtraucher. Schon vor dem 1. Mai waren wie gesagt 80 Prozent der Gaststätten - und somit möglicher Arbeitsplätze für nichtrauchende Angestellte - rauchfrei. Passte eigentlich ganz gut. Passte nur nicht in ein ideologisch motiviertes Gesetz.

Die Passivrauchfrage:

Es gibt wohl nur wenige, die dem sogenannten Passivrauch eine gewisse gesundheitliche Fremdgefährdung absprechen. Aber es gibt schlicht keine einzige wissenschaftlich haltbare Studie, die hier handfeste Krankheits- und Todesfälle belegt. Trotzdem geht das Deutsche Krebsforschungszentrum hin und behauptet, dass es 3300 Passivrauchtote jährlich gebe. Von quasi allen großen Medien zigfach abgedruckt, jedoch nie journalistisch hinterfragt. Dabei wäre es sehr leicht gewesen, diese höchst manipulierte Aussage zu entlarven. In der DKFZ-Pseudostudie werden einfach mal Todesfälle von über 75-85-Jährigen alleine dem Passivrauch zugeschoben. Von Fällen jüngerer Betroffener liest man dort nichts.
Für aufmerksame Leser dieser sogenannten Studie ergibt sich daraus sogar eine ganz gegenteilige Aussage. Aber dafür muss man es schon lesen und verstehen, nicht nur abschreiben, was andere schreiben und willkürliche Interpretationen wiedergeben.

Nein, das DKFZ ist alles andere, als eine neutrale Bewertungsinstanz. Unter Matrina Pötschke-Langer wurde das DKFZ zum deutschen Sprachrohr der internationalen Antiraucherbewegung. Das diese mit der NRW-Gesundheitsministerin persönlich gut befreundet ist, macht manches vielleicht etwas nachvollziehbarer. Wer sich mal 10 Minuten Zeit nimmt, um die vom DKFZ vertretenen mittelfristigen Pläne in Bezug auf nationale Rauchverbote [1] zu lesen, der sollte sich vorher eine rauchen oder alternativ Baldrian einnehmen. Was dort gefordert wird, dass können aufrechte Demokraten nur als widerlich und erschreckend empfinden. Was dort steht ist nicht weniger als die Forderung nach Prohibition, Denunziantentum und Schauprozessen.

In der Folge darf es nun auch nicht wundern, wenn genau das vom DKFZ geforderte Denunziantentum nach dem 1. Mai in NRW auch umgehend losging. Das Kölner Ordnungsamt forderte seine Bürger offen auf, Raucher mittels eines Beschwerdeformulars anzuzeigen. Selbsternannte Bürgerscherrifs patrouillieren durch die Kneipenviertel. Raucher werden bereits jetzt sehr viel häufiger angepöbelt als zuvor. Und das überall, nicht nur dort, wo das Gesetz es verbietet.
Und das ist nur der Anfang. Punkt 1 für das DKFZ. Der Plan geht langsam auf...dank einer Landesregierung, die sich hat vor einen zutiefst ideologischen Karren spannen lassen.

Dieses Gesetz legt es bewusst auf eine Spaltung an. Es hat erste Rauchverbote selbst unter freiem Himmel eingeführt. Es hat Rauchverbote nicht nur in geschlossenen Räumen, sonder auch auf ganzen Einrichtungsgeländen eingeführt. Senioren müssen jetzt ihre Pflegeeinrichtung zum rauchen komplett verlassen. Studenten müssen dafür komplett runter vom Campus.

Dieses Gesetz soll bewusst als viel weitergehendes Rauchverbot wahrgenommen werden, als es eigentlich im Text steht. Und das tut es auch. Kaum gültig, schon berufen sich Mieter auf angebliche Gesundheitsgefährdung durch (in der eigenen Wohnung) rauchende Nachbarn. Sofort urteilen erste Richter alleine aufgrund der schon erwähnten angeblichen 3300 Passivrauchtoten, dass Wohnungskündigungen aus diesem Grund jetzt möglich sind. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen: Fehlanzeige. Hörensagen reicht. Es stand ja so oft schon in der Zeitung. Es muss daher wahr sein. Punkt 2 für das DKFZ. Der Plan geht auf.

Das sind erste warnende Anzeichen. Man darf es sich in diesem Thema einfach nicht so leicht machen und das Nichtraucherschutzgesetz auf eine Kneipenfrage reduzieren. Hier steckt für ein friedliches und tolerantes Miteinander in unserer Gesellschaft gewollter Sprengstoff drin. Was wir heute sehen, das kann durchaus als brennende Zündschnur verstanden werden. Macht das nur mir Sorge?

[1]: http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Leitlinien_der_WHO_Artikel8.pdf

Autor:

Andreas Rohde aus Wesel

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