Neue Energieeinsparverordnung (EnEV): Tipps für Bauherren und Hauseigentümer

Energieeinsparverordnung (EnEV):
Für Bauherren und Hauseigentümer kann es sich lohnen, die Vorgaben zu übertreffen

Arnsberg, 9.7.2013 - Die EU hat sie längst angemahnt, in Deutschland ist sie politisch umstritten und seit Monaten überfällig: Die neue Einsparverordnung (EnEV), die ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2009 ersetzen soll. Die EnEV gibt Vorgaben für Energieeffizienz bei Neubau, Modernisierung und Betrieb von Gebäuden und gilt für alle Bauherren, Eigentümer und Vermieter. Anfang Juli sollte die aktualisierte Fassung der Verordnung den Bundesrat passieren, doch der hat das Thema auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Der nächste Energie-Stammtisch behandelt deswegen nicht die neue EnEV, wie es noch im VHS-Programm steht. Für Immobilienbesitzer dehnt sich die Hängepartie, bis sich Politiker darüber einigen, wie der Weg zum Niedrigstenergiegebäude aussehen kann. Das wird ab 2021 zum Standard beim Neubau. „Deshalb sollten schon heute Bauherren und Gebäudeeigentümer ein paar Punkte beachten“, stellt Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale in Arnsberg heraus und benennt auch Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.
• Energetisch besser bauen als vorgeschrieben. Die EnEV gibt nur die energetischen Mindeststandards vor. Wer sich damit begnügt läuft Gefahr, dass die neue Immobilie schon kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Beispiel: Nach der geltenden EnEV 2009 darf der Energieverbrauch eines Neubaus 60 bis 70 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr nicht übersteigen, das entspricht bei einem Einfamilienhaus jährlich rund 750 Liter Öl. Tritt die neue EnEV in Kraft, wird wohl die Höchstgrenze für den Energieverbrauch auf circa 50 kWh Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr sinken. Deshalb rät Dr. Spruth allen Bauherren schon jetzt, nach den künftigen Standards zu bauen und sich beispielsweise an den Vorgaben für das Förderprogramm „KfW Effizienzhaus“ zu orientieren: “Die Mehrkosten sind gering und lassen sich durch die Energieeinsparung in wenigen Jahren kompensieren. Hausbauer können zudem von den verbilligten Förderkrediten der KfW-Bank profitieren.“
• Alte Heizungen optimieren und erneuern. Die geltende EnEV besagt, dass alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Käufer, Erben und Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern verpflichtet sind, alte Öl- und Gasheizungen aus den Jahren vor 1978 auszutauschen. Dieses Eckjahr ist seit fast zehn Jahren unverändert und wird womöglich auch in den neuen EnEV nicht angepasst. Die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW dagegen bewerten Heizkessel – je nach Bauart – nach 20 bis 25 Jahren als veraltet und empfehlen, sie erneuern zu lassen. Zudem sind alte Heizungen in der Regel überdimensioniert und ihre Pumpen erweisen sich meist als wahre Stromfresser. Wer seine Heizungsanlage modernisiert und optimiert kann seine Energiekosten häufig um 20 Prozent und mehr reduzieren.
• Nachtspeicherheizungen möglichst ersetzen. Die ineffizienten und teuren Nachspeicherheizungen sollten ursprünglich aus dem Verkehr gezogen werden. Jetzt ist geplant, das ab 2020 für größere Gebäude vorgesehene Verbot wieder zurückzunehmen. Verbraucherschützer raten trotzdem, frühzeitig Alternativen zum teuren Heizstrom vom Fachmann prüfen zu lassen und bei einer geplanten Sanierung auf preiswertere Energieträger umzusteigen.
• Energieausweis als Messlatte relativieren. Wer eine Immobilie kauft oder mietet sollte die Folgekosten einschätzen können, die durch den Energieverbrauch entstehen. Dafür schreibt die EnEV den Energieausweis für Gebäude vor: Er ordnet die Immobilie nach ihrem Energieverbrauch auf einer Skala ein und muss Interessenten bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Für eigene Gebäude oder die Mietwohnung sollte man aber mehr anstreben als ein gerade noch akzeptables energetisches Niveau. Seit Ausstellung des jeweiligen Energieausweises sind die gesetzlichen Anforderungen vielleicht schon gestiegen, in jedem Fall werden sie das künftig tun. Für Anbieter verlieren mittelmäßig gedämmte Gebäude also sukzessive an Wert, und für Nutzer sind sie schon jetzt unnötig teuer.
Über Chancen für Klima und Geldbeutel durch energetische Modernisierung informiert die Verbraucherzentrale NRW telefonisch und persönlich.
Beratungstermine ab 30 Minuten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Arnsberg können unter 02932-701462 Mo – Fr 9 bis 12 Uhr oder arnsberg.ernergie@vz-nrw.de vereinbart werden. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium kostet die Beratung nur 5 Euro je halber Stunde.
Alternativ beraten die Energie-Experten der Verbraucherzentrale auch vor Ort. Die 90-minütige Beratung „bei Ihnen zu Hause“ kostet 60 Euro. Terminvereinbarung telefonisch unter 02932-701462 Mo – Fr 9 bis 12 Uhr oder arnsberg.ernergie@vz-nrw.de bzw. unter 0180 1 11 5 999 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Minute)] oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung.

Autor:

Carsten Peters aus Arnsberg

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