Wohin mit dem ganzen Laub? Stadt Arnsberg informiert zum Thema "Laubentsorgung"
Wenn im Herbst die Blätter fallen, sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Häusern von Laub zu befreien. Als Anlieger ist ihnen nach der Straßenreinigungssatzung die Reinigung der Gehwege und teilweise auch der Straßen übertragen worden. Dazu gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub.
Das Laub sollte rechtzeitig und regelmäßig entfernt werden, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt. Bei Eintreten eines Schadensfalles haften die Grundstückseigentümer.
Biotonne oder Kompost
Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann mit über die Biotonne entsorgt werden oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen und das illegale Ablagern im öffentlichen Raum. Ebenso darf das Laub nicht wie vielfach gehandhabt in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen können.
Wertstoffbringhof
In der Laubzeit besteht bis zum 7. Dezember die Möglichkeit, unvermischtes Laub (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc.) kostenlos beim Wertstoffbringhof , Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, während der Öffnungszeiten (Mo bis Fr 10 – 17 Uhr und Sa 9 bis 14 Uhr) abzugeben.
Kostenlose Laubsäcke
Für die Anwohner von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen werden durch die Technischen Dienste wieder kostenlose Laubsäcke bereitgestellt. Diese werden an die entsprechenden Haushalte verteilt. Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Die Bürger werden gebeten, die Laubsäcke an diesem Tag ab 6 Uhr am Straßenrand bereit zu stellen. Die gesonderte Abfuhr der Laubsäcke findet bis zum 7. Dezember statt.
Diese Laubsäcke sind nur für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt. Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind privat über die Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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