AG BEHINDERTE BOCHUM: Am Montag, 02.09.2013 findet die nächste Plenumssitzung statt.

2. September 2013
18:00 Uhr
Haus der Begegnung, 44789 Bochum

Die nächste Sitzung der AG Behinderte in Bochum findet am Montag, 02.09.13 um 18 Uhr, im Saal des Haus der Begegnung in der Alsenstraße 19a, statt.

Seit 1980 haben sich zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Bereich der Hilfe und Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen zur Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum, kurz AG Behinderte, zusammengeschlossen. Die AG Behinderte ist ein offenes und auf demokratischer Grundlage arbeitendes Forum Betroffener und Interessierter und verfolgt unter anderem folgende Ziele:

•übergreifende Informationen und Erfahrungen in der Behindertenarbeit auszutauschen und zu verarbeiten.
•bei anstehenden Problemen Anregungen, Bedenken und Hilfen nach innen und außen zu geben.
•die Zusammenarbeit aller Behinderten, ihrer Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen zu fördern und Koordinierung anzustreben.
•für gemeinsame Probleme Arbeits- und Planungsziele zu erstellen, Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen
•nach innen und außen gerichtete Fortbildung zu betreiben
•durch aktive Öffentlichkeitsarbeit auf gesellschaftliche und politische Einstellungen und Probleme Einfluss zu nehmen, und so die Belange behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern.

Alle zwei Monate am ersten Montag tagt das AG Behinderte Plenum um 18.00 Uhr im Haus der Begegnung. In den Sitzungsprotokollen werden Planungen, Entscheidungen und Ergebnisse aufgezeichnet. So ist die Transparenz sowie Erfolgskontrolle möglich. Die Protokolle werden an 90 im Verteilerverzeichnis der AG Behinderte enthaltenen Mitglieder verschickt.

Die AG Behinderte ist ein offenes Forum und schränkt die Handlungsautonomie der ihr angehörenden Vereine, Verbände, Institutionen und Selbsthilfegruppen nicht ein.
Die AG Behinderte versteht sich als Interessenvertretung auf örtlicher Ebene. Sie wird repräsentiert durch eine/n gewählte/n

•Sprecher/in der AG Behinderte und eine/n
•Geschäftsführer/in.

Beide sind im Rahmen protokollierter Beschlüsse des Plenums handlungsberechtigt.

SprecherIn und GeschäftsführerIn arbeiten ehrenamtlich!

Autor:

Peter Weitze aus Bochum

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