270 Westhausen-Wohnungen verkauft - Tipps für Mieter

Zum 1. Oktober haben 270 Wohnungen in Dortmund-Westerfilde den Eigentümer gewechselt
  • Zum 1. Oktober haben 270 Wohnungen in Dortmund-Westerfilde den Eigentümer gewechselt
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Zum 1. Oktober 2016 haben 270 Wohnungen in Dortmund-Westerfilde den Eigentümer gewechselt - das meldet der Mieterverein Dortmund in einer Pressemitteilung.

Der Verkauf betrifft Mieter der Kolonie Westhausen in den Straßen Mastbruch 3, 2-18, Ringstr. 2-6, Rudolfstr. 1-3, Wehrling 1-19, 2-26 und Westerfilder Str. 49-711. Ende September erhielten sie ein Schreiben ihrer bisherigen Vermieterin, der "Wohnpark Westhusen GmbH & Co. KG". Diese informierte über den Eigentümerwechsel zum 1. Oktober an die "conwert Wali Invest GmbH", eine Tochterfirma der österreichischen Conwert-Gruppe. "Diese befindet sich derzeit in einem "freundlichen" Übernahmeprozess durch die Vonovia", wie der Mieterverein schreibt.

„Vermutlich handelt es sich um einen Ankauf durch die Conwert-Gruppe, der mit Vonovia noch nicht abgestimmt ist. Mit weiteren 270 Wohnungen in Westerfilde, kann Vonovia die Vorteile des Stadterneuerungsprogramms noch umfangreicher nutzen und sein Wohnungsangebot vielfältiger gestalten. Das ist eine große Chance für Vonovia, die auch Vorteile für die Mieter bringen kann“, sagt Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
Was bedeutet der Verkauf für die Mieter?

Grundsätzlich gelte laut Mieterverein: "Wer ein Haus erwirbt, "kauft" auch die Mieter und die Mietverträge. "Kauf bricht nicht Miete" bestimmt der § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Deshalb sind keine neuen Vereinbarungen erforderlich. Also: Nichts unterschreiben und erst rechtlichen Rat einholen. Die Mieterschutzrechte gelten weiter", erklärt Rechtsanwalt Dieter Klatt, Rechtsberater beim Mieterverein.

Im Infoschreiben an die Mieter zum Eigentümerwechsel befände sich auch eine Zustimmungserklärung zur Kautionsübertragung.

„Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Stimmen Mieter daher der Kautionsübertragung zu, verzichten Sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Wir empfehlen daher allen Mietern, der Übertragung der Mietkaution nicht zuzustimmen“, erläuterte Rechtsanwalt Dieter Klatt.

Weitere Mieter-Tipps gibt der kostenfreie Ratgeber „Eigentümerwechsel“. (Unter www.mvdo.de/ratgeber.html abrufbar oder in der Geschäftsstelle des Mietervereins, Kampstr. 4).

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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