Grundwasservergiftung mit PFT darf nicht straffrei bleiben

Staatsanwaltschaft: PFT-Vergiftung ist verjährt

Klar ist, dass der Flughafen der Verunreiniger in Kaiserswerth und Lohausen ist. PFT war dort in 2005 nach der Löschung des Brandes einer Frachtmaschine in den Boden gelangt.
Die Stoffgruppe, die unter dem Namen PFT zusammengefasst wird, wurde erst 2006 von der EU verboten. Vermutlich ist auch 1996 beim Flughafenbrand PFT in größeren Mengen in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt.
Jetzt hat es die Staatsanwaltschaft abgelehnt, Ermittlungen gegen die Verursacher aufzunehmen, da der Vorfall inzwischen verjährt sei.

Patrick Ricks, FREIER WÄHLER im Umweltausschuss: „Selbst wenn die Verunreinigung mit PFT aus 2005 jetzt verjährt ist, so ist doch nicht nachvollziehbar, warum die bis heute andauernde Ausbreitung der Chemikalie noch nicht gestoppt wurde. Hier geht die schleichende Verunreinigung des Grundwassers weiter.
Offenkundig ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass dies keinen Straftatbestand darstellt und erkennt des halb auch keinen Anfangsverdacht, der sie dazu bringen könnte zu ermitteln, warum sich die Chemikalie über acht Jahre ungehindert ausbreiten konnte.
Wir haben es hier mit einer Umweltvergiftung zu tun, von der viele tausend Menschen, Kleingärtner, Angler, Brunnenbesitzer betroffen sind, eine Umweltvergiftung, deren Verursacher bekannt ist. Dieser hat die Folgen seines Handelns bis heute nicht einmal im Ansatz beseitigt.
Wir können die Staatsanwaltschaft nur auffordern, ihre Position noch einmal zu überdenken.
Angesichts dieser für viele Bürger völlig unverständlichen Entscheidung ist natürlich auch der Gesetzgeber gefragt, für die Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschädigungen dieses Ausmaßes nicht bereits nach wenigen Jahren verjähren.“

(Pressemitteilung der Ratsfraktion FREIE WÄHLER Düsseldorf)

Autor:

Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf

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