Tarifverträge in der Pflege und Gewinne der Pflege-Konzerne

Private Pflegebetreiber sperren sich nicht nur gegen Tarifverträge in den Einrichtungen. Pflegkonzerne generieren Gewinne durch angebliche Kosten.

Dem Bürger wird mit der Forderung nach allgemeinverbindlichen Tarifen in der Pflege ein Fortschritt vorgegaukelt. Die Einführung von Tarifverträgen verpufft, wenn deren Umsetzung nicht nachvollzogen, nicht geprüft werden. Durch einfache Gesetzesänderungen könnten Pflegekonzerne gezügelt werden.

Zur Erklärung:
- Heimentgelte werden prospektiv auf nicht testierten Zahlenwerten der Vergangenheit verhandelt. Eine Einfallstor sind die Overheadkosten der Konzernverwaltung. Es werden auf dem Papier den einzelnen Einrichtungen höhere Kosten zugerechnet als tatsächlich entstehen. Dies gilt für überhöhte Sachkosten durch Verschleierung der Rückvergütungen und Rabatte, insbesondere gilt es für verrechnete Personalkosten der Personalverwaltung, Qualitätssicherung, Finanzbuchhaltung etc..
 
- Pflegesatzverhandlungen werden zwischen Pflegekasse und Betreiber zu Lasten der Versicherten und Pflegebedürftigen abgeschlossen. Schlechtleistungen können durch fehlende Einsicht in die Verhandlungsunterlagen nicht bewiesen werden.

• Vor Einführung der Pflegeversicherung wurden die Pflegesätze der Altenhilfeeinrichtung in NRW mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbart. Kam es zu "Unregelmäßigkeiten" wurden "überzahlte" öffentliche Mittel in der nächsten Runde verrechnet.
• Nach Einführung des SGB XI 1994/95 wurde zusätzlich ein PflegebuchführungsVerordnung mit Strafnorm der Ordnungswidrigkeiten eingeführt! Unterlassen wurde eine Strafnorm bei "Erschleichen" von Vergütungssätzen durch falsche oder unrichtige Angaben. Die bestehenden Strafnormen sind nicht zu beweisen.

Warum wird bei Pflegesatzverhandlungen
- kein Nachweis anhand einer testierten GuV nach der PflegebuchführungsVO gefordert
- aber die Unterschrift des (unbedarften) Heimbeirates für die Verhandlungseröffnung verlangt.

Ein Kostenaspekt für ein Testat geht fehlt; Einrichtungen lassen per se die Bilanz prüfen, insbesondere Konzerne. Eine gleichzeitige Einführung einer Strafnorm und die Rückzahlung von unberechtigten Pflegeentgelten aus der Vergangenheit ist vorzusehen. Nicht einmal eine Ordnungsstrafe (Bußgeld) wird angedroht. Klageführerin muss die Pflegekassen werden. Derzeit kann sich nicht selbst vor Gericht auftreten, sondern nur die "Mutter" mit den Juristen der zugehörigen Krankenkasse. Erste Klagen gingen negativ für die Pflegekasse aus. Prüfungen oder gar Klagen der Pflegekassen gegen Betreiber und Einrichtungen wegen „Unwirtschaftlichkeit“ § 79 SGB XI sind unbekannt!

Werden die Ministerin Giffey und Minister Heil mit der Justizministerin Barley den Gesundheitsminister der CDU Spahn zu einer durchdachten Gesetzesinitiative drängen können oder behält die Lobby die Übermacht.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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