Verfassungsgericht kippt Sperrklausel für Europawahl

Heute Morgen gab das Verfassungsgericht seine Entscheidung bekannt.
Die Klage der FREIEN WÄHLER und einiger anderer Parteien gegen die 3%-Sperrklausel für die Europawahl war erfolgreich.
Die Klausel ist verfassungswidrig und damit hinfällig.
Bereits 2011 hatte Karlsruhe eine 5% Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatte der Bundestag die 3%-Klausel beschlossen.
Diese wurde jetzt mit der gleichen Begründung gekippt wie die erste Klausel.
Erneut folgte das Verfassungsgericht den Argumenten der Mainstream-Parteien nicht.
Diese liefen in nuce darauf hinaus, dass es gelte, eine Zersplitterung des EU-Parlaments durch kleine Parteien zu verhindern. Dadurch werde eine Mehrheitsbildung erschwert.

Ratsherr Dr. Klaus Kirchner: „Wir nehmen diese Entscheidung aus Karlsruhe mit großer Freude auf. Für uns beginnt damit der Europawahlkampf erst richtig.
Schon bei der letzten Wahl wären die FREIEN WÄHLER ins EU-Parlament eingezogen, wenn es diese Klausel nicht gegeben hätte. Ebenso wie mit dem Ergebnis der Bundestagswahl 2013.
Ab jetzt gilt auch bei der Europawahl: Wer unabhängige Politik will, kann auf die FREIEN WÄHLER vertrauen.“
Ein Wort noch zum Demokratieverständnis der Alt-Parteien: Bei dieser Sperrklausel ging es nie um die Entscheidungs- oder Regierungsfähigkeit dieses EU-Parlaments.
Den Alt-Parteien ist es bisher ja nicht einmal gelungen, das Parlament mit einem eigenen Initiativrecht auszustatten, damit es selbst Gesetzesvorlagen einbringen kann.
Es ging immer nur darum zu verhindern, dass sich die Parteienlandschaft und die undemokratische Entscheidungsstruktur der EU zu ungunsten der etablierten Antragsgegner verändern. damit ist jetzt Schluss.“

Autor:

Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf

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