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Beschlagene Scheiben, Schutz vor Autodiebstahl und Warnwesten-Pflicht

Eine beschlagene Autoscheibe: Kein seltener Anblick bei nasskaltem Wetter.
 | Foto: © Orangenlicht / pixabay.com
  • Eine beschlagene Autoscheibe: Kein seltener Anblick bei nasskaltem Wetter.
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(TRD/MID) Scheiben beschlagen, weil die feuchte, warme Luft am kalten Glas kondensiert. Dem wirkt man am besten mit Wärme entgegen. Autofahrer sollten also die Heizung einschalten und das Gebläse auf die Scheibe richten. Wichtig dabei: Viele Autos verfügen heute über eine Klimaautomatik. Hier muss die Temperatur nicht auf die höchste Stufe gedreht werden.

Einerseits wird das Fahrzeug dadurch nicht schneller warm, andererseits riskiert, wer das Auto maximal aufheizt, nach kurzer Zeit ins Schwitzen zu kommen. Häufig wird in der Folge dann die Heizung wieder komplett ausgestellt – und die Scheiben beschlagen erneut. Gerade während der Fahrt stellt das ein großes Sicherheitsrisiko dar. Bei Fahrzeugen mit manueller Temperatur-Regelung empfiehlt es sich dagegen, zu Beginn der Fahrt die volle Heizleistung zu aktivieren und dann herunterzuschalten.

Der ADAC rät dazu, die Heizung und das Gebläse im Winter immer bei moderater Temperatur (circa 22 Grad Celsius) eingeschaltet zu lassen und zumindest einen Teil des Luftstroms stets auf die Front- und Seitenscheiben zu richten. Auch die Klimaanlage (wird in der Regel über die AC-Taste aktiviert) sollte nicht in die Winterpause geschickt werden. Sie trägt dazu bei, die Luft zu entfeuchten und verhindert damit das Beschlagen.

Schutz vor Autodiebstahl
(TRD/MID) Autos sind ein äußerst beliebtes Diebesgut. Dabei sind es vor allem hochwertige Pkw, SUV-Modelle und Kleintransporter, auf die es Kriminelle abgesehen haben. Die Zahl der Diebstähle von Kraftfahrzeugen ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent auf rund 25.500 Fahrzeuge leicht angestiegen. Dabei bleiben laut Statista knapp 15.000 Autos trotz polizeilicher Ermittlungen verschwunden. Da es sich beim Diebesgut meist um vergleichsweise teure Autos handelt, ist auch der wirtschaftliche Schaden mit weit mehr als 200 Millionen Euro immens.

Der beste Schutz: Den Zündschlüssel auch beim kurzen Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen und Türen, Fenster, Kofferraum, Schiebe- und Cabriodächer sowie den Tankdeckel abschließen. Das Lenkradschloss sollte immer eingerastet werden. Aber auch beim Abstellen des Wagens können Autofahrer einiges beachten. Vor allem hochwertige Pkw sollten nicht am Straßenrand, an dunklen und unbelebten Straßen oder in ungesicherten Carports abgestellt werden.

Mechanische Sicherungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Gangschaltungssperre, die den Schalthebel blockiert und fest im Auto montiert werden kann oder Felgenschlösser, Bolzenriegelschlösser für Türen und Kofferraum können den Autodiebstahl ebenso wie zusätzliche Lenkradsperren oder Parkkrallen erschweren. Elektronische Sicherungssysteme wie Warnanlagen melden, wenn in den geschlossenen Innenraum eingedrungen oder das Auto unbefugt abgeschleppt wird. Kfz-Ortungssysteme können darüber hinaus beim Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrzeugs helfen.

Grob fahrlässig sei es, so die Experten einer Versicherung, Ersatzschlüssel am oder im Fahrzeug zu verstecken. Das kann den Versicherungsschutz kosten. Auch das kurzfristige Deponieren des Zündschlüssels auf dem Autoreifen ist keine gute Idee, denn diese Praxis ist Dieben hinlänglich bekannt. In der Wohnung sollten Autoschlüssel nicht unbedingt griffbereit in der Nähe der Haustür oder an typischen Ablageorten liegen.

Heutzutage können die meisten Autos mit der so genannten “Keyless-Go”-Funktion auch ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden. Das Funksignal des Schlüssels genügt. Entfernt sich der Fahrer vom Wagen, bricht das Signal ab. An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls – eine sogenannte “Relay-Attack” – hinterlässt keine Aufbruchspuren. Auch das kann Folgen für den Versicherungsschutz haben, denn der Halter muss unter Umständen beweisen, dass das Auto tatsächlich verschlossen war und durch eine Relay Attack geöffnet wurde.

Beim sogenannten “Jamming” blockiert ein Sender das Funksignal des Schlüssels, so dass das Fahrzeug gar nicht erst abgeschlossen wird. Damit fehlt hier von vornherein die Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Versicherung muss grundsätzlich nicht zahlen. Ein Tipp: Solche Fernbedienungen sollten nicht in der Nähe der Haus- oder Wohnungstür abgelegt und am besten in einer funkdichten Hülle verwahrt werden.

Warnwesten-Pflicht
(TRD/MID) Das Mitführen mindestens einer Sicherheitsweste im Fahrzeug ist in den meisten Ländern Pflicht. Denn Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit. Unterschiede gibt es in der Anwendung: Während es in Deutschland bisher keine Tragepflicht gibt, wird diese im Ausland streng kontrolliert: Wer dort beispielsweise bei einer Panne keine Warnweste angelegt hat, muss je nach Land mit einem bis zu vierstelligen Bußgeld rechnen. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) gibt einen Überblick.

Billiger und im Sinne der Sicherheit ohnehin in jedem Fall besser ist es, für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit zu haben. Diese sind auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familien-Set (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) kostet in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil vieler dieser Sets: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden kann.

Wie sieht es mit der Warntafel aus? In Italien und Spanien muss Ladung, die am Heck über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, damit versehen sein. Beispielsweise ein Fahrradträger. Beide Länder verlangen Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter. Die Tücke steckt im Detail: Der spanische “Panello” trägt drei schräge rote Streifen, während die italienische Warntafel fünf Streifen hat. Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Wendetafeln, so dass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für weitere Mitführpflichten von sicherheitsrelevanter Ausstattung. Etwa für Ersatzlampen, Feuerlöscher und Reserverad. Oder fürs Warndreieck: Wer beispielsweise mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei fährt, muss zwei Warndreiecke mitführen. Da sich diese Vorschriften immer wieder mal ändern: Aktuelle Übersichten bieten unter anderem Automobilclubs auf ihren Webseiten an.

Der Mietwagen ist im Urlaub das Fahrzeug der Wahl? Wer damit von Deutschland aus ins benachbarte Ausland fährt oder ein Fahrzeug im Ausland anmietet, sollte bei der Übernahme die Vollständigkeit der Ausrüstung prüfen. Denn im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen – und einer stressfreien Reise steht nichts entgegen.

TRD aus NRW Pressedienst inspiriert

Autor:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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