Hundesteuerbescheide haben Dauerwirkung/Neuer Bescheid nur bei Änderung der Situation
Hundesteuer wird auch ohne neuen Bescheid fällig

Foto: Pixabay

Düseldorf. 

Von Wolfgang Röhl 

Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die im Jahr 2018 einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten.

Um Mahngebühren oder schlimmstenfalls Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, rät das städtische Steueramt allen Hundebesitzern, die in 2019 noch keine Hundesteuer gezahlt haben, ihren letzten Bescheid zur Hand zu nehmen und diesem Höhe und Fälligkeit zu entnehmen.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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