Nachrichten aus dem TRD Presseclub
Unfallursache Cannabiskonsum

Für Fahranfänger in der Probezeit müsse außerdem eine Null-Toleranz für Cannabiskonsum gelten.  | Foto: TRD Pressedienst
  • Für Fahranfänger in der Probezeit müsse außerdem eine Null-Toleranz für Cannabiskonsum gelten.
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(TRD/MID) Die Bundesregierung hat sich für die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen ausgesprochen. Weil Kiffen die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt, spricht sich der Auto Club Europa für die Einführung einer Unfallkategorie „nach Cannabiskonsum“ zur präzisen Erfassung der verschiedenen Ursachen von Verkehrsunfällen aus.

Sobald Cannabis hierzulande legalisiert werde, sei dieses zusätzliche Erfassungskriterium wichtig für die Güte und Aussagekraft der Unfallstatistiken im Straßenverkehr – und in der Folge damit für die Verkehrssicherheit. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE macht deutlich: „Unfälle nach Cannabiskonsum sollten im Straßenverkehr separat erfasst werden. Nicht, um zu stigmatisieren, sondern um eine korrekte Auswertung der Ursachen von Verkehrsunfällen vornehmen zu können“. 

Je genauer diese Auswertung sei, desto gezielter könnten Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit umgesetzt werden. Das gelte ganz unabhängig vom Verkehrsmittel. Es sei deshalb aus Sicht des ACE wichtig, dass sich der Verkehrsausschuss des Bundestages umgehend damit befasse und die Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf den Straßenverkehr im Gesetzentwurf berücksichtigen würden.

Für Fahranfänger in der Probezeit müsse außerdem eine Null-Toleranz für Cannabiskonsum gelten. Aus Sicht des ACE gehören berauschende Mittel und Autofahren nicht zusammen, auch wenn es sich dabei um legalisierte Substanzen wie Alkohol oder Cannabis handelt.


TRD aus NRW Pressedienst inspiriert

Autor:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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