Landeshauptstadt Düsseldorf - Corona - Aktuelles - Härtefallfonds: Antragstellung weiterhin möglich
Wichtige Information zu den Hilfen - Härtefallfonds: Antragstellung weiterhin möglich

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27.04.2021, 14:20 Uhr
Härtefallfonds:
Antragstellung
weiterhin möglich

Düsseldorfer*innen, die durch die Corona-Pandemie mit deutlich
weniger Geld auskommen müssen und somit vor existenziellen
Schwierigkeiten stehen, können weiterhin bis 31. Juli 2021 eine
Teilhabepauschale aus dem Corona-Härtefallfonds der
Landeshauptstadt Düsseldorf beantragen.

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Durch die sogenannte Teilhabepauschale soll beispielsweise die digitale
Ausstattung und die Nutzung von alternativen Lernformen gefördert werden,
um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorbereiten zu können.
Dies kann zum Beispiel durch den Kauf von PCs oder Laptops und mit Hilfe
neuer Software gelingen.

Die Pauschale kann von Arbeitnehmer*innen, Werkstudent*innen,
Student*innen und Rentner*innen mit Minijob sowie soloselbständigen
Künstler*innen beantragt werden.


Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und sich in einer
existenziellen Notlage befinden. Die Pauschale ist ein einmaliger Zuschuss.

Der Härtefallfonds dient nicht zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts.
Dafür kann Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter oder Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Amt für Soziales beantragt
werden (Infoline 89-91).

+


Die Voraussetzungen im Detail:

Bei Arbeitnehmer*innen muss das monatliche Nettoerwerbseinkommen
zu Beginn der Corona-Pandemie in der Zeit vom 1. Februar bis zum
30. April 2020 weniger als 2.200 Euro betragen haben, und es wird derzeit
aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, durch das der
Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann.

Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die alleine leben, erhalten 500 Euro.

Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die zu zweit oder mit mehr Personen
in einem Haushalt leben, erhalten 750 Euro.

Arbeitnehmer*innen, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt
leben und Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten 1.000 Euro.

Werkstudent*innen, bei denen das Einkommen weggefallen ist, können
eine Teilhabepauschale in Höhe von 400 Euro erhalten.

Rentner*innen und Student*innen, deren Minijob weggefallen ist,
erhalten eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Student*innen müssen
zusätzlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) beziehen.


Soloselbständige Künstler*innen müssen mindestens die Hälfte ihres
Einkommens nicht nur vorübergehend durch ihre künstlerische Tätigkeit
erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine Förderung durch andere
staatliche Stellen für den mit der Teilhabepauschale verbundenen Zweck
erhalten haben. Die Teilhabepauschale beträgt für sie 500 Euro.

+

In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle anderen
gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispiels-
weise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene
Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.

+

Der Antrag kann heruntergeladen und online ausgefüllt
werden auf der Internetseite:
www.duesseldorf.de/soziales/corona-haertefallfonds


Die Anträge können längstens bis 31. Juli 2021 gestellt werden.

Sie werden nur einmalig bewilligt. Sollte das Budget des Corona-Härtefallfonds
vorher erschöpft sein, kann die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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