Unterschriften gegen Fluglärm an die Bundesregierung übergeben

Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" (BgF) aus dem Umfeld von Düsseldorf, bedankt sich für die Beteiligung an der Unterschriftenaktion.
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Auszug aus einer Pressemitteilung die ich hierzu fand:

Die Bürger wehren sich

Übergabe der Unterschriften gegen Fluglärm an die Bundesregierung

Bürger in ganz Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten gegen die Zunahme des Fluglärms ausgesprochen und dies mit Ihrer Unterschrift in einem bundesweiten Aufruf dokumentiert.
...
Neben Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms und Schutz besiedelter Gebiete wird ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gefordert.
Dietrich Elsner, Organisator der bundesweiten Unterschriftenaktion, wird begleitet durch eine Delegation am 28. September 2010 um 14:00 Uhr die Listen mit über 20.000 Unterschriften an Herrn Pung-Jakobsen, Referat 323 im Bundeskanzleramt übergeben.
Die Unterzeichner erwarten von der Bundesregierung einen deutlich besseren Schutz vor Fluglärm und aktiveres Handeln auch und gerade gegen die rein wirtschaftlichen Belange der Luftfahrtindustrie.
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Auszug aus betreffenden Unterschriftenaktion

Aufruf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Lärm bedroht die Gesundheit vieler Menschen und gefährdet die Entwicklung
unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit
bestrebt, bei der neuen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt
erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.

Wir fordern:

- Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden von 22-06 Uhr und Schutz der Tagesrandstunden zur Gewährleistung gesunden Nachtschlafs.

- Keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz. (Erläuterung auf der Rückseite § 29b Luftverkehrsgesetz)

- Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über Wohngebieten.

- Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren, wie andere Verkehrsträger auch.

Die Unterzeichner bitten die Bevölkerung, die Sicherung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in den vom Luftverkehr betroffenen Gebieten jetzt und für
künftige Generationen durch ihre Unterschrift gegenüber dem Gesetzgeber und Verantwortlichen einzufordern.

Vor- und Zuname PLZ Ort Straße Nr. Unterschrift

Luftverkehrsgesetz

Derzeitige Formulierung des § 29b (Zitat):

(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist,
um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

(2) Die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherung zuständige Stelle haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.
Diese Formulierung bietet den Genehmigungsbehörden und den Gerichten die
Möglichkeit den Betrieb, besonders den Nachtflugbetrieb zum Schutz der Anlieger zu beschränken.
Zitat aus dem Koalitionsvertrag (2009) zum Luftverkehrsstandort Deutschland:
Seite 38 Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen. ... erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz ...
Die Bedeutung dieser Formulierung wird transparent, wenn das Ziel des Lobbyisten ADV „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ bekannt ist.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen fordert gesetzliche Maßnahmen (ADV Positionspapier – Nachtflugverbote, Berlin 16.1.2009 - Zitate)

o Flughafen-Infrastruktur muss ... auch nachts genutzt werden können. ... Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht darf nicht zur Regel werden.

o Flugzeuge müssen ... möglichst optimal ausgelastet werden ... in den Tagesrandzeiten ... auch in der Kernnachtzeit ...

o Die Flughäfen fordern daher ... mit einer klarstellenden Formulierung im Luftverkehrsgesetz die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ... zurückzuführen.

Folge

Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet.

Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

Mit einer Änderung des Raumordnungsgesetzes soll die Verwaltung darüber hinaus verpflichtet werden, die Flughafenentwicklung in Deutschland an den Zielen der Luftverkehrsindustrie, nicht aber an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren.

Unterschriftensammlung mit Unterstützung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und des Bündnis der Bürgerinitiativen
Zentrale Koordination: Dietrich Elsner, Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg, Kontakt: ak.fluglaerm.mz@arcor.de
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Zum Schluss erinnere ich gerne noch mal an den folgenden Beitrag hier im Lokalkompass

"Flughafen Düsseldorf plant Ausbau: Am 30.09. endet die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu Planfeststellungsantrag"

Autor:

Jens Niemann aus Essen-Kettwig

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