"Josefina"- Spenden vor Gericht /Förderkreis Kinderheim St. Josefshaus verliert Prozess / Klage abgewiesen

Nachdem Kinderheimleiterin Gudrun Gerschermann das Josefina-Projekt im vergangenen Jahr kurzfristig absagte, formierte sich mit Kettino ein neues Zirkusprojekt. Das wird auch in diesem Jahr wieder stattfinden. | Foto: Bangert (Archiv)
  • Nachdem Kinderheimleiterin Gudrun Gerschermann das Josefina-Projekt im vergangenen Jahr kurzfristig absagte, formierte sich mit Kettino ein neues Zirkusprojekt. Das wird auch in diesem Jahr wieder stattfinden.
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Richterin am Landgericht Essen weist Klage des Förderkreis-Vorstands ab

Die Klage des neuen Vorstands des Vereins "Förderkreis Kinderheim St. Josefshaus" gegen die ehemalige Vorsitzende vor dem Landgericht Essen ist am vergangenen Dienstag abgewiesen worden. Das teilte Dr. Johannes Hidding, Pressesprecher des Landgerichts, auf Nachfrage des Kettwig Kuriers mit.

Bei der Klage ging es um zweckgebundene Spendengelder in Höhe von rund 12.000 Euro für das Zirkusprojekt Josefina (aus dem später das Projekt Kettino wurde).
Das Josefina-Projekt war im vergangenen Jahr von der Leiterin des Kinderheims, Gudrun Gerschermann, abgesagt worden (der Kurier berichtete).
Aus Protest gegen diese Entscheidung seitens der Kinderheimleitung hatte die damalige Vorsitzende des Fördervereins die zweckgebundenen Gelder auf ein zweckgebundenes Zirkusprojektkonto des Heimat- und Verkehrsvereins Kettwig (HVV) überwiesen. Zuvor hatte sich die damalige Vorsitzende dafür die Erlaubnis von den Spendern und dem Vereinsvorstand eingeholt.
Mit den Spendengeldern konnte das Zirkusprojekt, das 16 Jahre unter der Leitung von „Zirkusdirektor“ Ralf Kuhlmann stand, auch mit ihm unter dem neuen Namen "Kettino" weitergeführt werden.
Kurz nach der Überweisung trat der gesamte Vorstand des damaligen Förderkreises zurück.
Der neu gewählte Vorstand des Förderkreises sah in der Überweisung eine "Pflichtverletzung" der ehemaligen Vorsitzenden und forderte die Summe inklusive Zinsen zurück. Dieses Ansinnen wies das Landgericht nun zurück. "Die ehemalige Vorsitzende durfte die Überweisung tätigen", so Dr. Hidding, weil es sich um zweckgebundene Spenden gehandelt habe. Eine Pflichtverletzung gegenüber dem Verein habe deswegen nicht vorgelegen.
Nach Angaben des Landgerichtssprechers können die Beteiligten nach Erhalt des Urteils binnen vier Wochen Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen. Ob der neue Vorstand des Vereins "Förderkreis Kinderheim St. Josefshaus" unter dem Vorsitz von Peter Rohde, 1. Vorsitzender, und Gudrun Gerschermann, 2. Vorsitzende, Rechtsmittel einlegen, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. 

Inzwischen fragen sich einige Menschen, wer die Kosten für den Gerichtsprozess trägt.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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