Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk zum Schutz der Bienen

Alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk müssen amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Foto: Debus-Gohl
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Ausbruch in Überruhr festgestellt

Die Stadt Essen hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Bienen erlassen, nachdem in Essen-Überruhr ein weiterer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde. Im Rahmen der Verfügung wird ein Sperrbezirk festgelegt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab. Das hat wiederum zur Folge, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und dieses schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.
Die Allgemeinverfügung trat nun in Kraft.
Für alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk wird Folgendes angeordnet:

"1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen sind verpflichtet, zur Durchführung von Untersuchungen entsprechende Unterstützung zu leisten.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus dem Bienenstand entfernt werden.

3. a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen entfernt werden, wenn sie an einen Wachs verarbeitenden Betrieb, der über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügt, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden.

3. b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf abgegeben werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

5. Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer: 0201/88 59 600 anzuzeigen", teilt die Stadt Essen mit.

Der Sperrbezirk wird in seiner äußeren Ausdehnung wie folgt begrenzt:
Norden/ Osten: Henglerstraße – Bochumer Landstraße – bis zur Stadtgrenze Bochum – Stadtgrenze Bochum Richtung Süden bis zur Stadtgrenze Hattingen
Süden/ Westen: Stadtgrenze Hattingen – Dumberger Straße – Alte Hauptstraße – Deipenbecktal bis zum südlichen Ruhrufer – südliches Ruhrufer Richtung Norden bis Kurt-Schumacher Brücke – Kurt-Schumacher-Brücke – Henglerstraße Sperrbezirk

Autor:

Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr

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