Grüne kontern CDU-Forderung nach einem Burkini-Verbot

Bademode im frühen 20. Jahrhundert: Hätte der CDU-Ratsherr Dirk Kallweit diesen Damen das Schwimmen in städtischen Bädern erlaubt?
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Wir brauchen keine städtische Bekleidungspolizei und keinen Essener Sonderweg im Umgang mit Badebekleidung

Die Forderung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Ratsfraktion, Dirk Kalweit, nach einem Burkini-Verbot in Essener Schwimmbäder wird von der Ratsfraktion der Grünen deutlich zurück gewiesen. Dazu erklärt Christine Müller-Hechfellner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der grünen Ratsfraktion:
„Wir brauchen keine städtische Bekleidungspolizei und keinen Essener Sonderweg im Umgang mit Badebekleidung. Allein die Frage der Hygiene sollte entscheidend bei der Badebekleidung sein. Und hier handelt das städtische Bäderpersonal nachweislich besonnen und richtig.
Das von Dirk Kalweit (CDU) geforderte Burkini-Verbot stellt einen Eingriff in vom Grundgesetz verbürgte Grundrechte dar. Zuletzt urteilte im September 2013 das Bundesverwaltungsgericht, muslimischen Mädchen sei der Schwimmunterricht in der Schule auch mit Jungs zuzumuten, sofern man sie einen Burkini tragen lässt.

CDU Kulturkampf im Sommerloch

Dirk Kalweit missbraucht ein Sommerlochthema für eine Debatte über vermeintliche Islamisierung. Essens Bäder taugen aber nicht für einen Kulturkampf. Unser Ziel muss vielmehr sein, dem dramatisch hohen Anteil an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern zu begegnen. Daher ist es gut, dass auch muslimische Mütter mit ihren Kindern ins Schwimmbad gehen.
Im Übrigen stellt sich uns die grundsätzliche Frage, ob wir in einer Verbotsgesellschaft leben wollen oder ob es nicht vielmehr um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und Freiheitsrechte geht.“

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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