Heute letzter Abgabetag für Anmeldeformular
Schon früh an den "Ernst des Lebens" denken

Fröndenberg. Vorgehensweise zum Einschulungsverfahren 2020/21 Fröndenberg. Die Stadt Fröndenberg teilt mit, dass das Einschulungsverfahren 2020/21 beginnt und Erziehungsberechtigte hierzu ein Informationsschreiben erhalten haben. Zum 1. August 2020 beginnt für rund 167 Kinder im Stadtgebiet Fröndenberg/Ruhr mit der Pflicht zum Besuch der Schule ein neuer Lebensabschnitt.
Betroffen sind Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis einschließlich 30. September 2014 geboren sind. Zur Information und Erläuterung des weiteren Verfahrens erhielten die Erziehungsberechtigten dieser Kinder ein entsprechendes Schreiben der Stadt Fröndenberg/Ruhr. Dem Schreiben beigefügt ist ein Anmeldeformular, das die Eltern ausgefüllt bis heute, 23. September, an die Schulverwaltung der Stadt Fröndenberg/Ruhr zurücksenden sollten. Die Anmeldung kann nach Wahl der Eltern an folgenden Grundschulen erfolgen: an der Sonnenbergschule im Ortsteil Langschede, in der Gemeinschaftsgrundschule (Stadtmitte) und an der Overbergschule als kath. Bekenntnisschule (Stadtmitte). Grundsätzlich sind folgende Regelungen zu beachten: Die Eltern haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann erfolgen, sofern deren Aufnahmekapazität noch nicht erschöpft ist. Zudem werden Schülerfahrkosten nur für die nächstgelegene Schule übernommen, sofern der Schulweg (Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule) in einfacher Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt. Bei der Wahl einer anderen Grundschule müssen die Mehrkosten von den Eltern getragen werden.

Vorstellungsgespräche bereits dieses Jahr

Die Vorstellungsgespräche in den Grundschulen finden in diesem November statt. Das Lehrerkollegium der jeweiligen Schulen wird eine Schuleingangsdiagnostik durchführen, in welcher die Lernausgangslage gründlich erfasst und die Stärken des Kindes und eventuelle Fördermöglichkeiten festgelegt werden. Hierzu werden von den Schulen in schriftlicher Form verbindliche Termine vereinbart. Kinder, die in der Zeit nach dem 30.09.2014 geboren sind, können ebenfalls zum 1. August 2020 auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, sofern die Kinder die erforderliche Schulreife besitzen. Die Erziehungsberechtigten sollten sich in diesen Fällen ebenfalls bis heute, 23. September, an die Schulverwaltung der Stadt Fröndenberg/Ruhr wenden. Sollten schulpflichtig werdende Kinder, die in der Zeit vom 1.10.2013 bis 30.09.2014 geboren sind, kein Anschreiben erhalten haben, so werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich mit der Schulverwaltung der Stadt Fröndenberg/Ruhr (Sabine Dettmann), Bahnhofstraße 2, Zimmer 28, unter Tel. 02373/976-242 umgehend in Verbindung zu setzen.

Autor:

Karolin Rath-Afting aus Menden (Sauerland)

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