Neues Bestattungskonzept auf dem Friedhof Delstern
Deutschlandweit einmalig: Ewigkeitsbrunnen in Hagen eingeweiht

(v.l.n.r.:) Michael Dahme (Bezirksbürgermeister Eilpe/Dahl), Gerald Fleischmann (WBH), Steinmetz Timothy C. Vincent und Oberbürgermeister Erik O. Schulz vor dem Ewigkeitsbrunnen auf dem Friedhof Delstern.  | Foto: Stadt Hagen
  • (v.l.n.r.:) Michael Dahme (Bezirksbürgermeister Eilpe/Dahl), Gerald Fleischmann (WBH), Steinmetz Timothy C. Vincent und Oberbürgermeister Erik O. Schulz vor dem Ewigkeitsbrunnen auf dem Friedhof Delstern.
  • Foto: Stadt Hagen
  • hochgeladen von Stephan Faber

Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich im Wandel: Urnenbestattungen nehmen zu, die Nachfrage nach Kolumbarien und Gemeinschaftsgräbern steigt. Diesem Wandel begegnen der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) und der Wetteraner Steinmetz Timothy C. Vincent auf dem Friedhof Delstern, Am Berghang 30, mit einem neuen Bestattungskonzept: dem Ewigkeitsbrunnen.

Der Ewigkeitsbrunnen ist ein Bestattungsort, an dem die Asche Verstorbener sowohl direkt nach der Einäscherung als auch nach Ablauf der Ruhezeit von Urnenstelen oder vergleichbaren Beisetzungsarten auf unbegrenzte Zeit verleiben kann. Dieses neue Bestattungskonzept ist bislang deutschlandweit einmalig.

Diese Art der Bestattung erfordert minimalen Pflegeaufwand, trägt aber zu einem positiven Gefühl der Friedhofbesucher bei und schafft gleichzeitig einen Ort zum Trauern und Erinnern. In dem Ewigkeitsbrunnen wird die Asche in einer aus ungebranntem Ton bestehenden Urne in einer Bestattungskaverne (ein unterirdischer Hohlraum) beigesetzt. Oberhalb befindet sich eine Gedenkstätte, deren Gestaltung an einen Brunnen erinnert. Die Namen der Beigesetzten werden - gemäß der Friedhofssatzung - auf Natursteinstelen aus dem heimischen Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift eingehauen. Wenn die Aufnahmekapazität des Brunnens erreicht ist, wird dieser "für die Ewigkeit" verschlossen, bleibt aber so lange erhalten, wie der Friedhof besteht.

Die Gebühr beträgt für die Brunnenbestattung 2.842,50 Euro inklusive Namenszug, 312 Euro beträgt derzeit die Beisetzungsgebühr. Eine schriftliche Bestimmung des Erblassers zu Lebzeiten ist Voraussetzung für eine Beisetzung, der Gesetzgeber sieht dies so vor. Als sogenannten "Vorerwerb" kann jeder Erwachsene für sich oder seine näheren Angehörigen ein Nutzungsrecht am Brunnen erwerben, die zum Zeitpunkt des Erwerbs gültige Gebühr ist maßgeblich. So besteht eine gute Möglichkeit, jetzt schon für die eigene Bestattung alles zu regeln und später "niemandem zur Last zu fallen".

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

19 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.