Coronavirus: Hilfe für Patienten und Ärzte
Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Hausarzt

 Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU).  | Foto: Stephan Faber
  • Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU).
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Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) am heutigen Montag in Berlin verständigt.

Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.

Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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