Caritas fordert Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung
Höhere Verschuldung durch Corona

Diözese Münster. Kurzarbeit oder Einkommensverluste durch fehlende Aufträge hat auch Menschen in die Verschuldung getrieben, für die diese Gefahr vor der Pandemie nicht existierte. "Unsere Beratungsstellen berichten von deutlich mehr Klienten", sagt Ute Cappenberg im Diözesancaritasverband Münster.

Schon bislang gab es jedoch mehr oder weniger lange Wartelisten. Die Konsequenz für Cappenberg: "Die Schuldnerberatung muss ausgebaut werden und die Finanzierung gesichert sein." Dies ist eine der Forderungen, die bundesweit in der Aktionswoche Schuldnerberatung erhoben werden. Nicht weniger wichtig sei ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung, erklärt die Caritas-Referentin. Der müsse unabhängig von der individuellen Einkommenssituation gelten. Schwierig sei die Finanzierung der Beratungsstellen, weil sie von Zuschüssen der Kommunen und damit deren Finanzkraft abhängig seien. Zu bedenken sei aber, dass eine nicht auskömmlich finanzierte Schuldnerberatung letztlich teurer werde durch Folgekosten bei den Sozialleistungen. Die Schuldnerberatungsstellen beschränken sich nicht auf den geregelten Schuldenabbau ihrer Klienten, in dem sie unter anderem Rückzahlungspläne mit den Gläubigern verhandeln. "Sie schauen ebenso auf die Ursachen der Verschuldung und vermitteln wenn notwendig weitere Hilfen", so Cappenberg. Deswegen stehe die Aktionswoche auch unter dem Motto "Der Mensch hinter den Schulden". Eindeutig sei eine Verschuldung immer eine menschliche Katastrophe.
Eine Erleichterung sieht Ute Cappenberg in der kürzlich verabschiedeten Reform der Privatinsolvenz, die jetzt eine Schuldenbefreiung nach drei statt bislang sieben Jahren ermöglicht. Daraus müsse jetzt allerdings eine schnellere Löschung der Eintragung bei der SCHUFA erfolgen. Negative Merkmale machten es schwer bis unmöglich, eine Wohnung zu finden. Eine Speicherung für weitere drei Jahre nach Ende des Insolvenzverfahrens "ist deutlich zu lang", sagt Cappenberg. Die Frist müsse auf höchstens ein Jahr gekürzt werden, besser noch auf sein halbes Jahr.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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