Windräder im Wald und nahe Hullern nicht vermeidbar

Aufgrund der bekannten Potenzialanalyse kommen folgende Bereiche als Windvorrangzonen in Frage: Die Hohe Mark, nördlich der B 58 und nahe Hullern.
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Haltern. SPD und WGH konnten sich in der außerplanmäßigen Ratssitzung am Donnerstagabend (4. Mai) nicht durchsetzen. Die beiden Fraktionen hatten diese beantragt mit dem Ziel, dass die Verwaltung sämtliche ihr bekannten Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen zurückzustellen. Dagegen argumentierten CDU, Grüne und FDP, dass dieses aus rechtlichen Gründen gar nicht zulässig ist. Außerdem stellte die Verwaltung klar, dass es derzeit gar keine Anträge gibt.

Wichtiger ist jedoch, wie Bürgermeister Bodo Klimpel und Baudezernentin Anette Brachthäuser mehrfach betonten, dass Anträge, wenn sie denn vorlägen, nur unter verschiedenen Voraussetzungen vom Kreis Recklinghausen zurückgestellt werden dürften. So muss zum Zeitpunkt einer Zurückstellung das Ende des Planungszeitraums für die Windkonzentrationszonen absehbar sein. Außerdem müsste ein neues Windkraftrad den konkreten Planungen entgegenstehen. Mit anderen Worten: Nur wenn nun Rat und Verwaltung den längst vorliegenden Auftrag realisieren, neue Windvorrangzonen zu benennen und dann Anträge für neue Anlagen außerhalb dieser Zonen kämen, könnten diese überhaupt zurückgestellt werden.
Insofern bleibt es bei dem seit März gültigen Ratsbeschluss, aufgrund der bereits vorliegenden Untersuchungen das Stadtgebiet - inklusive der Waldflächen - nach potenziellen Windvorrangzonen zu überprüfen. Diesbezüglich hatte Anette Brachthäuser zwischenzeitlich im Landesministerium und auch mit dem Regionalverband Ruhr Gespräche geführt, weil aus ihrer Sicht nur ein gemeinsames Handeln zielführend ist.

Nur ein gemeinsames Handeln ist zielführend

Wiederholt stellte Brachthäuser auch klar, dass aufgrund der bekannten Potenzialanalyse folgende Bereiche als Windvorrangzonen in Frage kommen: Die Hohe Mark, nördlich der B 58 und nahe Hullern. Die Dezernentin berichtete ebenso aus dem Gespräch in Düsseldorf: Im Umweltministerium vertrete man die klare Meinung, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) den Wald als potenzielle Fläche für Windenergieanlagen vorsehe, hier gäbe es für Haltern am See keine Alternativplanung. Eine Ausnahme bilde lediglich die Haard, die als kulturlandschaftlicher Bereich angesehen werde und deshalb für Windräder ausscheide. So bleibt es bei dem einstimmigen Ratsbeschluss vom 23. März, dass die Verwaltung für den nächsten Sitzungszyklus im Juni/Juli einen qualitativen Vorschlag vorlegen wird, an welchen Stellen im Stadtgebiet künftig Windvorrangzonen eingerichtet werden sollten. Darüber werden der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss sowie der Rat entscheiden. Bis diese Zonen dann rechtswirksam sind, ist von einem mehrjährigen Planungsverfahren auszugehen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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