Schnelltest erforderlich
Neues Besuchskonzept im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
Das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (GKH) verändert ab Montag, 26. April, sein Besuchskonzept. Für alle Besucher sowie Begleitpersonen gilt ab dann: Sie müssen einen tagesaktuellen, negativen Antigentest (längstens zwölf Stunden alt) einer offiziellen Teststelle vorweisen.
Dieser kann zum Beispiel im Bürgertestzentrum des GKH gemacht werden. Informationen dazu und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.gemeinschaftskrankenhaus.de; eine direkte Anmeldung ist über den Link www.dubidoc.de/praxiscode/3559 möglich.
Begleitpersonen, die etwa wegen einer Geburt länger im Krankenhaus bleiben, erhalten den Antigentest durch das Personal auf der Station. Besucher von Patient aus Langliegerbereichen sind verpflichtet, den negativen Antigentest zwei Mal wöchentlich (montags und freitags) vorzuweisen.
Aktualisierte Besuchsregeln
Zudem gelten folgende aktualisierte Besuchsregeln:
- Eine Begleitperson bei Notfällen
- Eine Begleitperson vor, während und nach der Geburt
- Eine Begleitperson bei ambulanten Terminen von 1. Minderjährigen, 2. Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, 3. Patienten mit onkologischen Terminen
- Besuchsperson bei Schwererkrankten oder im Sterbefall (Personenzahl nach Absprache mit dem leitenden Arzt)
- Bis zu zwei Besuchspersonen bei Langliegern (Stationen 2AB und 2CD)
- Bis zu zwei Besuchspersonen, die aus therapeutischen und/oder sprachlichen Gründen erforderlich sind (nach Absprache mit dem leitenden Arzt)
- Eine Besuchsperson ab dem sechsten stationären Aufenthaltstag. Bei Verlegung aus anderen Krankenhäusern ist der Beginn des stationären Aufenthalts bei der Aufnahme in das erstversorgende Krankenhaus maßgeblich.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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