Baugebiet sonne plus: OVG Münster lehnt Eilantrag ab

Grundstücksvermarkter Thorsten Westerheide freut sich über die Entscheidung des Gerichts. Foto: Stadtwerke Herten | Foto: Foto: Stadtwerke Herten
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Die Erschließung des Baugebietes sonne plus kann uneingeschränkt fortgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, heißt es in einer Stellungnahme der Pressestelle der Stadtwerke Herten.
Hintergrund: Der von Anliegern des Plangebiets gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt, es wird also keinen Baustopp geben.
Das OVG Münster hat die angefochtenen Inhalte des Bebauungsplanes zum Wohngebiet sonne plus überprüft - mit dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung derzeit keine schweren Nachteile oder Beeinträchtigungen für die Antragsteller ersichtlich sind. Unklar ist, ob die Antragsteller das Hauptsacheverfahren der Normenkontrolle weiterführen, mit dem die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes generell überprüft wird.
"Ein Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan kann sich unter Umständen bis zu drei Jahre hinziehen", weiß die städtische Rechtsdirektorin Annegret Sickers. Doch bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt sei, könnten alle bereits genehmigten Bauvorhaben durch- beziehungsweise weitergeführt werden - selbst wenn der Bebauungsplan seine Rechtskraft verlieren sollte.
Thorsten Westerheide, Grundstücksvermarkter bei den Hertener Stadtwerken ergänzt: "Wir freuen uns natürlich, dass das erste Verfahren zu unseren Gunsten ausgegangen ist und werden die bisher so erfolgreiche Vermarktung weiter vorantreiben. Und auch die Bauträger haben uns bei Gesprächen im Juni zugesichert, an ihren Plänen festhalten zu wollen. Für bestehende Kunden ändert sich also nichts."

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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