JOBCENTER KREIS RECKLINGHAUSEN, HERTEN
Kollektive Vertuschung - Niemand ist verantwortlich

https://www.beispielklagen.de/bilder2/Totmacher.jpg
Totmacher-Kollage

Das Bild zeigt das Buchcover vor dem Hintergrund der Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis (ehem. Fabrik Brause).
Der Sensenmann verkörpert hier die reale Existenzbedrohung durch die Sanktionspraxis des SGB II.
Im Vordergrund des Bildes sind Fotoausschnitte eines NS-Mahnmals vom Iserlohner Bahnhofsvorplatz,
wobei "Denk-"Mal oder "Mahn"-Mal als warnender Vergleich zum Selberdenken und als eindringliche Mahnung vor Wiederholungen verstanden wird.

. . . meine Güte, was sind wir heute stolz auf die, die gestern dagegen waren . . .
3Bilder
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    Totmacher-Kollage

    Das Bild zeigt das Buchcover vor dem Hintergrund der Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis (ehem. Fabrik Brause).
    Der Sensenmann verkörpert hier die reale Existenzbedrohung durch die Sanktionspraxis des SGB II.
    Im Vordergrund des Bildes sind Fotoausschnitte eines NS-Mahnmals vom Iserlohner Bahnhofsvorplatz,
    wobei "Denk-"Mal oder "Mahn"-Mal als warnender Vergleich zum Selberdenken und als eindringliche Mahnung vor Wiederholungen verstanden wird.

    . . . meine Güte, was sind wir heute stolz auf die, die gestern dagegen waren . . .
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Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand. Das gilt auch für das Jobcenter Herten.

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

"Den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge gibt es nicht; denkbar ist aber eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen oder fahrlässige Tötung durch Unterlassen."

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"Ein Drohanruf ist eine am Telefon mitgeteilte Bedrohung oder Nötigung. Eine Bedrohung stellt nach § 241 StGB eine Straftat dar. Die Androhung eines Verbrechens am Telefon trifft meist unvorbereitete Gesprächspartner und verursacht leicht Panik unter den Betroffenen. Daher ist eine Vorbereitung auf potentielle Drohanrufe immer empfehlenswert. Eine am Telefon ausgesprochene Androhung eines Verbrechens kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Man spricht von Nötigung, wenn der Täter mit verbaler Gewalt das Opfer zum Erbringen oder Unterlassen einer Handlung drängt. Die Grenzen zwischen Nötigung und Bedrohung sind teilweise fließend. In der Sicherheitstechnik orientiert sich der Umgang mit anonymen Drohanrufen anhand der drei Punkte Rückverfolgung, Aufzeichnung und Sprechanalyse. Während des Gespräches sollte das Ziel sein, die Ernsthaftigkeit und Schadenswahrscheinlichkeit der Mitteilung zu bewerten sowie einen möglichen Täterkreis zu identifizieren."
Lexikon der Sicherheit

Ist wirklich niemand verantwortlich?

"Per Fax wendete ich mich am 24.06.2023 direkt an den verantwortlichen Landrat Bodo Klimpel, die Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Düsseldorf als Aufsichtsbehörde des Jobcenters Kreis und auch die Leitende Oberstaatsanwältin Claudia Hurek wurde durch meinen Strafantrag eingebunden."

Leistungsverweigerung aufgrund falscher Behauptungen. Kein Leistungen für Miete trotz anhängiger Räumungsklage. Keine Grundversorgung, keine Medikamente, trotz beigebrachter Atteste.

Der Gesundheitszustand der Leistungsberechtigten ist auf das Schwerste geschädigt. Die Schäden sind bereits jetzt irreparabel.

https://www.beispielklagen.de/bilder2/Milgram_Experiment.jpg
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Das Drama der "Verfolgungsbetreuung" geht weiter

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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