Landgericht: Ende einer Ära

Rund 60 Jahre lang hatte das Landgericht Bochum eine "Filiale" in Recklinghausen. Doch damit ist ab Donnerstag, 30. Dezember 2010, Schluss: Die Große Auswärtige Strafkammer (damit auch die Jugendstrafkammer) wird beim "Mutterschiff" in Bochum andocken. Kostengründe haben das NRW-Justizministerium zu der Maßnahme veranlasst.
Damit müssen Angeklagte, Zeugen und andere Prozessbeteiligte aus der Region künftig bei Strafverfahren die Fahrt von Recklinghausen, Herten, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop zum Landgericht Bochum antreten.
Die dem Kreis Recklinghausen angehörenden Städte sind "gerichtstechnisch" verschiedenen Landgerichtsbezirken zugeordnet. So finden Verfahren gegen Angeklagte aus Recklinghausen, Herten und dem Ostvest in der Regel vor den Bochumer Landgericht statt, für Anklagen gegen Marler Bürger ist meistens das Landgericht Essen zuständig, Strafverfahren gegen Bürger aus Castrop-Rauxel beschäftigen die Kammern des Landgerichts in Dortmund.

Hintergrund: Die großen Strafkammern des Landgerichts sind in erster Instanz für alle Verfahren zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts fallen und für Straftaten, bei denen die zu erwartende Strafe mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt, die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.
Für Mord, Totschlag und andere Verbrechen mit Todesfolge ist die Strafkammer als Schwurgericht zuständig.

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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