Manchmal muss man alte Mauern einreißen, um wieder einen Blick in die Tiefe zu erlangen.

Liebe Hertenerinnen und Hertener,

Hauptsache es klingt irgendwie gegen Bürgermeister Toplak oder zumindest gegen die Verwaltung, (was für mich natürlich gleichbedeutend ist). Im letzten und somit aktuellem Beispiel klingt es dann auf der SPD Westerholt/Bertlich Seite - hier von mir zitiert so:

* Einstimmiger Ratsbeschluss gegen Bürgermeister Toplak und Stadtspitze. Christian Bugzel (SPD): Jobcenter soll neben das Rathaus, zusammen mit Sozialamt und Jugendamt als „Haus der sozialen Leistungen“.

* Warum für eine Einbringung so verfahren wird? - kann ich Ihnen nicht beantworten. Geht es um die Sache? – sollte es eigentlich. Was steckt sachlich dahinter? und worum geht es denn genau?

* Der Rat hatte die Verwaltung mit ihrer fachlichen Expertise beauftragt, für einen JobCenter Neubau verfügbare und mögliche Grundstücke zu suchen, diese in einer Vorlage zu benennen um dann zu entscheiden, für welches der Grundstücke eine Vorplanung mit erster Machbarkeit und Kostenkalkulation auszuarbeiten ist. Dies hat die Verwaltung für letzte Ratssitzung so umgesetzt und vorbereitet.

* In gleicher Ratssitzung zeigt sich „die Politik“ insgesamt mit den Vorschlägen der Verwaltung nicht einverstanden und ändert bereits im Vorfeld den Beschlusstext insoweit – das die Verwaltung nun beauftragt wird – nur noch ein zusätzliches Grundstück, und zwar das von der Politik vorgeschlagene Grundstück neben dem Rathaus-Nebengebäude zu untersuchen und bis kommender Sitzung im July dafür eine Vorplanung vorzulegen.

* Grundsätzlich: Einen weiteren Vorschlag durch die Politik zu erhalten finde ich sehr gut. Auch in diesem Stadium der Voruntersuchungen, eine andere Meinung zu vertreten, finde ich absolut korrekt. Es ist ja auch nicht so, dass wir – die Verwaltung und ich, uns nicht im Ansatz auch mit diesem Grundstück zwischen-zeitlich bereits beschäftigt hatten. Aber in meiner ersten Einschätzung, zunächst mehr Gründe dagegen, als dafür sprachen.

* Aus diesem Grunde bat ich als Bürgermeister in der Sitzung, vor Beschlussfassung darum – ein zweites Grundstück gleichzeitig tiefergehend zu prüfen. Nämlich das Grundstück an der Gartenstraße, was wir als Verwaltung zwischenzeitlich mit fachlicher Expertise bis dahin befürwortet hätten. Einfach auch um einen Plan B zu haben. Dies wurde seitens der Politik absolut nicht gewünscht und somit im Antrag nicht zugelassen, also nicht aufgenommen. Warum?
Man möchte damit vermeiden, dass die Verwaltung bei zwei zu untersuchenden Grundstücken, nicht das Grundstück was die Verwaltung befürwortet, „besser beurteilt wird“. Also man setzt wohl voraus, dass der Bürgermeister mit seiner Verwaltung nicht in der Sache und somit nicht nach Faktenlage prüfen würde?
Also warum nicht in der Sache entscheiden? Nein, es wurde argumentiert, erst wenn sich das vom Rat gewünschte Grundstück als nicht „umsetzbar“ herausstellt, erst dann soll die Verwaltung sich um eine Alternative kümmern.

* Ich bin der Überzeugung, man kann durchaus Grundstücke im Vergleich prüfen. Ich möchte sogar so weit gehen zu behaupten, dass sollte man auch tun, um vergleichen zu können und somit zu der besten und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu gelangen. Dazu dienen zum größten Teil, konkret nachvollziehbare Parameter und sicherlich auch Einschätzungen zum Stadtbild, Lage usw.

* So ist das Grundstück neben dem Rathaus-Nebengebäude vom Zuschnitt her nach meiner Einschätzung eher ungünstiger. Ein großer Teil des Grundstückes ist kein Bauland, sondern Grünfläche die zum Schlosspark gehört. Macht also ein langatmiges Erschließungsverfahren (mind. 1.5 Jahre) erforderlich, mit allen „Unbekannten“ der noch einzubindenden Behörden. Selbst bei Nutzungsmöglichkeit der Gesamtfläche, könnten kaum Stellplätze / Parkplätze in angemessener Anzahl errichtet werden. Die Zuwegung, also die dort zu schaffende Einfahrt und Ausfahrt zum Gebäude wäre im Kreuzungsbereich nicht unkompliziert und somit wohl eher aufwendig zu lösen. Um die Anfahrt adäquat zu lösen, könnte ein vorgelagerter Kreisverkehr angeraten sein. Zu guter Letzt, schätze ich es aktuell so ein, das eine optimale Bebauung ohne das VHS Gebäude /sprich die alte Schweisfurth Villa abzureißen, mir nicht sinnvoll und machbar erscheint. Was neben den zusätzlichen Kosten, zumindest eine temporäre Auslagerung der VHS Verwaltung und Kursräume mit sich bringen würde. Für das Grundstück könnte durchaus der sympathische Gedanke eines „Haus der sozialen Leistung“ sprechen. Also in direkter Nachbarschaft zum Jugendamt als Bündelung. Ja, keine Frage, dass kann man so sehen.

* Das Grundstück an der Gartenstraße wäre für einen JobCenter Neubau mit entsprechenden Stellplätzen ausreichend groß. Gehört zudem auch der Stadt und kann sofort bebaut werden. Durch die direkte Nähe zum Verwaltungsgebäude Außenstelle der Bezirksregierung und dem zukünftigen S-Bahn Haltepunkt fügte es sich ins Umfeld passend ein. Es ist fußläufig vom ZOB gut erreichbar, liegt Luftlinie ein paar Hundert Meter vom Rathaus und könnte auch bei dortiger Ansiedlung des JobCenters – auch als Haus der sozialen Leistungen fungieren. Diese Wertung ist zumindest nicht unbedingt von einer direkten räumlichen Zusammenlegung abhängig und ist auch kaum in einer anderen Stadt so vorhanden. Das dürfte man meiner Meinung nach aktuell sogar soziologisch weiter hinterfragen.

* Warum schreibe ich das? Warum erkläre ich das hier?

Weil mich Bürgerinnen und Bürger, nicht nur in diesem Fall, sondern berechtigt auch fortlaufend zu detaillierten Abläufen und Zusammenhängen, sowie einer Transparenz von Verwaltungsaufgaben fragen und ich zum Verständnis in der Sache beitragen möchte. Ja sicher – dies immer aus meiner Sicht und ohne den Anspruch, dass dies der alleinige oder gar richtige Weg sein muss. Aber erklären soll, wie ich solche und explizit diese Situationen aus meiner Sicht für Herten einschätze, damit auch weiter umgehen und auch entsprechend argumentieren werde.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung –
viele Grüße, Fred Toplak

Autor:

Fred Toplak aus Herten

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