Bürgerfragestunde zu CO-Pipeline der Firma Covestro im Hildener Hauptausschuss

Die CO-Pipeline steht am Mittwoch, 26. September, ab 17 Uhr auf der Tagesordung der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. | Foto: privat
  • Die CO-Pipeline steht am Mittwoch, 26. September, ab 17 Uhr auf der Tagesordung der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
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Am kommenden Mittwoch, 26. September, erhalten die Mitglieder des Hildener Hauptausschusses Informationen zur CO-Pipeline der Firma Covestro (vormals Bayer-Material Science). Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses, Mittelstraße 40 in 40721 Hilden. 

Um 17.30 Uhr wird eine Einwohnerfragestunde durchgeführt mit einer zeitlichen Begrenzung von 30 Minuten.

CO-Pipeline der  Firma Covestro (vormals Bayer-Material Science). 

Die Mitglieder des Ausschusses entscheiden anschließend über den Vorschlag: "Es wird beschlossen, dass die Stadt Hilden das politische Interesse, gegen die CO-Pipeline vorzugehen, weiterhin durch finanzielle Unterstützung des Privatklägers verfolgt. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt."
Die weitere Unterstützung eines privaten Kläger begründet die Verwaltung wie folgt:

Rechtsmittel:

"Die Stadt Hilden hat nunmehr die Möglichkeit, gegen die Inhalte des Planänderungsbeschlusses Klage zu erheben, nicht gegen die CO-Pipeline als solches, d.h. nicht gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschloss und den dazu vor dem 10.08.2018 ergangenen Planänderungen und/oder Planergänzungen.

Dabei sind die Einwendungsmöglichkeiten der Stadt Hilden nach wie vor als gering zu beurteilen. Die Stadt Hilden hat rechtlich nur einen sehr eingeschränkten Prüfungsanspruch, der hinter dem eines Drittbetroffenen (Bürger) deutlich zurücksteht. Eine Kommune kann in einem gerichtlichen Verfahren lediglich geltend machen, in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt zu sein. Beispielhaft wäre grundsätzlich denkbar, dass die kommunale Selbstverwaltung im Hinblick auf die Planungshoheit betroffen wäre (Bereiche können nicht überplant werden) oder die Existenz städtischer Einrichtungen konkret bedroht wäre. Die Anforderungen an entsprechende Einwände im Hinblick auf die Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsrechte sind hierbei sehr hoch. Bezüglich der aktuellen Planänderung – und nur diese wäre jetzt zu prüfen – sind mögliche Einwände der Stadt Hilden, die eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts darstellen könnten, nicht ersichtlich.

Im Gegensatz zu den eingeschränkten Rechten einer Kommune hat ein von einer Enteignung betroffener Bürger wie der von der Stadt Hilden finanziell unterstützte Privatkläger einen sog. Vollüberprüfungsanspruch. Dieser betrifft auch das Sicherheitskonzept insgesamt, also unabhängig davon, ob etwa sein Grundstück konkret von einer Planänderung betroffen ist.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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