Kontrollen der Maskenpflicht
Masken-Muffel müssen mit 150 Euro Bußgeld rechnen

Maskenpflicht in Bus und Bahn | Foto: fotoArt by Tommy Weis/pixelio.de
  • Maskenpflicht in Bus und Bahn
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Landesweite Kontrollen finden in der 48. Kalenderwoche erneut gegen die Einhaltung der Maskenpflicht statt. Masken-Muffel müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Besonders wird am Dienstag, 24. November 2020, im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) landesweit in Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.
Bei einer gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunale Ordnungsämter und Bundespolizei finden in den Zügen und in den Bahnhöfen wieder Schwerpunktkontrollen statt.

Maskenkontrollen in Bus und Bahnen
Auch Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen organisieren fortlaufend Kontrollen in Bus und Straßenbahnen.
Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: ,,Es ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So schaffen wir Vertrauen, dass Bus und Bahn sichere Verkehrsmittel sind."

Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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